Die Zeugen Jehovas wurden unter dem NS-Regime scharf verfolgt. Die NS-Führung hatte es deshalb auf die Zeugen Jehovas abgesehen, weil diese nicht bereit waren, die Autorität des Staates zu akzeptieren. Sie unterhielten internationale Verbindungen und lehnten sowohl einen Krieg im Namen einer weltlichen Autorität als auch eine organisierte Regierung, die Hoheit in Gewissensfragen beanspruchte, ab.

Innerhalb weniger Monate nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten leiteten die Landesregierungen, vor allem Bayerns und Preußens, aggressive Schritte gegen die Zeugen Jehovas ein. Sie lösten deren Versammlungen auf und durchsuchten und besetzten örtliche Büros. Am 1. April 1935 befahlen sowohl der Reichsminister als auch der Preußische Minister des Innern die Auflösung der Wachtturm-Gesellschaft durch die zuständigen Beamten vor Ort.

Das Verhalten der Zeugen Jehovas verärgerte die NS-Behörden. Zwar gaben sich die Zeugen Jehovas als unpolitisch und beteuerten stets, dass sich ihre Handlungen nicht gegen die Nationalsozialisten richteten, allerdings blieben sie für Letztere in mehrfacher Hinsicht verdächtig. So verweigerten sie beispielsweise den Hitlergruß, traten in keine Parteiorganisation ein, hielten ihre Kinder von der Hitlerjugend fern und weigerten sich, an Wahlen oder Volksabstimmungen teilzunehmen oder ihre Häuser mit Hakenkreuzflaggen zu schmücken. Eine Sondereinheit der Gestapo (Geheime Staatspolizei) legte ein Register mit allen Personen an, die als Zeugen Jehovas galten. Gestapo-Agenten mischten sich unter die Treffen zum Bibelstudium. Zwar wurden die Zeugen Jehovas als solche nicht verboten, allerdings wurden viele der Aktivitäten, die für die Ausübung ihres Glaubens grundlegend waren, zunehmend bekämpft. Vor allem die Verteilung von Druckerzeugnissen, die vor Ort hergestellt oder aus dem Ausland in großen Mengen eingeschleust wurden, wollten die Behörden verbieten, da diese nach NS-Auffassung eindeutig subversiv waren.

Als Deutschland im März 1935 die Wehrpflicht wieder einführte, eskalierte der Konflikt mit den Zeugen Jehovas. Da die Zeugen Jehovas den Wehrdienst sowie jegliche militärischen Arbeiten verweigerten und sich weiterhin illegal trafen, wurden immer mehr Anhänger verhaftet, von Justizbehörden angeklagt und in Gefängnissen und Konzentrationslagern inhaftiert.

Frühes Konzentrationslager

Im Jahr 1939 wurden schätzungsweise 6.000 Zeugen Jehovas (darunter einige aus Österreich und der Tschechoslowakei) in Gefängnissen oder Lagern festgehalten. Andere flohen aus Deutschland, praktizierten ihre Religion heimlich oder gaben sie ganz auf. Einige Zeugen Jehovas sollten durch Folter dazu gezwungen werden, Erklärungen zu unterzeichnen, in denen sie sich zur Aufgabe ihres Glaubens verpflichteten, aber nur wenige gaben unter diesem Druck nach.

In den Konzentrationslagern trugen alle Gefangenen Abzeichen in verschiedenen Formen und Farben, sodass Wachen und Lagerführer sie auf einen Blick einer bestimmten Kategorie zuordnen konnten. Die Zeugen Jehovas mussten als Abzeichen ein violettes Dreieck tragen. Auch in den Lagern versammelten sie sich weiterhin, beteten und versuchten, andere zu bekehren. Im Konzentrationslager Buchenwald gründeten sie heimlich eine Druckerei und verteilten religiöse Traktate.

Die Bedingungen in den NS-Lagern waren für alle Häftlinge hart. Viele starben an Hunger, Krankheit, Erschöpfung, Kälte sowie an den Folgen brutaler Behandlung. Inhaftierte Zeugen Jehovas leisteten einander ein hohes Maß an Unterstützung und ihre Überzeugung, dass ihr Leiden Teil ihres Dienstes für Gott war, ließ sie vieles ertragen. Einzelne Vertreter der Zeugen Jehovas verblüfften die Wachen mit ihrer Weigerung, sich militärischen Routinen unterzuordnen, wie dem Appell oder dem Vorbereiten von Verbandsmaterial für die Soldaten an der Front. Gleichzeitig galten die Zeugen Jehovas bei den Lagerbehörden als relativ vertrauenswürdig, da sie aus Glaubensgründen auf Fluchtversuche verzichteten und es ablehnten, sich körperlich gegen die Wachen zur Wehr zu setzen. NS-Lagerführer und Wachen setzten sie daher bevorzugt als Hausangestellte ein.

Von den 25.000 bis 30.000 Deutschen, die 1933 Zeugen Jehovas waren, blieben schätzungsweise 20.000 während der NS-Zeit aktiv. Die übrigen flohen aus Deutschland, gaben ihren Glauben auf oder hielten Gottesdienste nur noch im Kreise ihrer Familie ab. Von den weiterhin aktiven Zeugen Jehovas wurde etwa die Hälfte während der NS-Zeit früher oder später verurteilt und inhaftiert. Die Dauer variierte von einem Monat bis zu vier Jahren, wobei der Durchschnitt bei etwa 18 Monaten lag. Mindestens 3.000 Zeugen Jehovas wurden in Konzentrationslager geschickt (diese Zahl umfasst etwa 200-250 Niederländer, 200 Österreicher, 100 Polen und zwischen 10 und 50 Belgier, Franzosen, Tschechen und Ungarn).

Schätzungsweise 1.000 deutsche Zeugen Jehovas starben während der NS-Zeit in Konzentrationslagern und Gefängnissen. Das gleiche Schicksal traf rund 400 Zeugen Jehovas aus anderen Ländern, darunter etwa 90 Österreicher und 120 Niederländer. (Die Sterberate der nicht deutschen Zeugen Jehovas war deutlich höher als die ihrer deutschen Glaubensgenossen.) Darüber hinaus wurden mindestens 273 Zeugen Jehovas wegen Wehrdienstverweigerung von einem Militärgericht zum Tode verurteilt und hingerichtet.