Nach der Niederlage Deutschlands stellten die Alliierten führende Staats- und Parteifunktionäre sowie militärische Befehlshaber des Dritten Reiches vor ein Tribunal, das sich aus Militärrichtern der Sowjetunion, Großbritanniens, Frankreichs und der Vereinigten Staaten zusammensetzte. Der Internationale Militärgerichtshof urteilte während der sogenannten Nürnberger Prozesse, die von November 1945 bis Oktober 1946 andauerten, über 22 Hauptkriegsverbrecher. Dieses Filmmaterial zeigt, wie sich die Angeklagten zu ihrer Anklage wegen Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bekennen. Hjalmar Schacht, Franz von Papen und Hans Fritzsche wurden vom Gericht freigesprochen. Zwölf der Angeklagten, darunter Hermann Göring, Wilhelm Keitel, Joachim von Ribbentrop und Ernst Kaltenbrunner, wurden zum Tod verurteilt. Gegen andere wurden Haftstrafen zwischen zehn Jahren und lebenslänglich verhängt.
Hermann Göring: Bevor ich die Frage des Gerichtshofes beantworte, ob ich mich schuldig oder nicht schuldig bekenne ...
Ich habe dem Gericht mitgeteilt, dass die Angeklagten nicht berechtigt sind, eine Erklärung abzugeben. Sie müssen sich schuldig oder nicht schuldig bekennen.
Göring: Ich bekenne mich im Sinne der Anklage nicht schuldig.
Rudolf Hess: Nein
Dies wird als „nicht schuldig“ gewertet.
Wilhelm Keitel: Ich bekenne mich nicht schuldig.
Joachim von Ribbentrop: Ich bekenne mich im Sinne der Anklage für nicht schuldig.
Alfred Rosenberg: Ich bekenne mich im Sinne der Anklage nicht für schuldig.
Julius Streicher: Nicht schuldig.
Walter Funk: Ich bekenne mich nicht als schuldig.
Hjalmar Schacht: Ich bin in keiner Weise schuldig.
Alfred Jodl: Was ich getan habe oder tun musste, kann ich reinen Gewissens vor Gott, vor der Geschichte und vor meinem Volke verantworten.
Franz von Papen: Ich bekenne mich keinesfalls schuldig.
Constantin von Neurath: Ich beantworte die Frage mit nein.
Hans Fritzsche: Dieser Anklage gegenüber: nicht schuldig.
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