Storefronts of Jewish-owned businesses damaged during the Kristallnacht ("Night of Broken Glass") pogrom.

Novemberpogrom (Kristallnacht)

In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 entfachte die deutsche NS-Führung ein landesweites antijüdisches Pogrom. Die Gewalt sollte wie ein ungeplanter Wutausbruch der Bevölkerung gegen Juden aussehen. Tatsächlich handelte es sich um staatlich geförderten Vandalismus, Brandstiftung und Terror. Dieses Ereignis wurde von Zeitgenossen Kristallnacht genannt. Es wird heute als Novemberpogrom bezeichnet.

Wichtige Fakten

  • 1

    In der sog. Kristallnacht brannten die Nationalsozialisten mehr als 1.400 Synagogen nieder, verwüsteten Tausende von jüdischen Betrieben, brachen in Wohnungen und Häuser der jüdischen Bevölkerung ein und schändeten jüdische religiöse Gegenstände. Sie demütigten, verletzten und töteten jüdische Menschen.

  • 2

    Im Rahmen des Pogroms inhaftierte die deutsche Polizei etwa 26.000 jüdische Männer in Konzentrationslagern, nur weil sie Juden waren.

  • 3

    Nach der Pogromnacht ordnete das NS-Regime der jüdischen Gemeinde an, eine „Sühneleistung“ in Höhe von 1 Milliarde Reichsmark zu leisten. Außerdem erließ das Regime rasch zahlreiche antijüdische Gesetze und Verordnungen.

Die Kristallnacht war ein landesweites, gewaltsames antijüdisches Pogrom, das am 9. und 10. November 1938 im gesamten NS-Deutschland stattfand. Während des Pogroms griffen Gruppen von Nationalsozialisten und anderen Deutschen jüdische Gotteshäuser, Geschäfte und Betriebe, Häuser und Menschen an. Zu den Tätern gehörten NSDAP-Funktionäre und Mitglieder von NSDAP-Organisationen, insbesondere der SA, SS und Hitlerjugend. Auch deutsche Zivilisten, die nicht zu diesen nationalsozialistischen Organisationen gehörten, nahmen teil. Viele nutzten die Gelegenheit, um Gegenstände aus verwüsteten jüdischen Häusern und Betrieben zu stehlen und ihre jüdischen Nachbarn öffentlich zu demütigen.

Hochrangige Mitglieder der NS-Führung koordinierten und stifteten zum Pogrom in der Kristallnacht an. Sie wollten jedoch, dass es wie ein ungeplanter Wutausbruch der Bevölkerung gegen Juden aussah und stellten die Gewalt als spontane Reaktion auf die Ermordung eines deutschen Diplomaten durch einen jüdischen Teenager dar. Doch die Gewalt war nicht spontan. Die NS-Funktionäre nutzten den Vorfall lediglich als Vorwand, um das Pogrom anzuzetteln. 

Die Kristallnacht war staatlich geförderter Vandalismus und Brandstiftung. NS-Propagandaminister Joseph Goebbels und andere hochrangige Nationalsozialisten koordinierten den Pogrom aktiv mit Unterstützung des NS-Führers Adolf Hitler

Warum heißt es „Kristallnacht“? 

Das landesweite antijüdische Pogrom vom November 1938 ist unter vielen Namen bekannt. 

Im November 1938 bezeichneten die deutschen NS-Behörden die Ereignisse üblicherweise als Aktion. Manchmal nannten sie es die „jüdische Aktion“ oder die „Racheaktion“. 

Juden und jüdische Gruppen bezeichneten die Ereignisse oft als Pogrom. Das Wort „Pogrom“ stammt aus dem Russischen und wurde seit dem 19. Jahrhundert verwendet, um Massengewalt gegen Juden im Russischen Reich und darüber hinaus zu beschreiben. Mit diesem Begriff ordneten jüdische Beobachter das Ereignis in eine längere Geschichte von Antisemitismus und antijüdischer Gewalt ein. Das Wort „Pogrom“ tauchte auch häufig in der amerikanischen Presseberichterstattung über die Kristallnacht auf.

Der Begriff „Reichskristallnacht“ gelangte schließlich in der deutschen Öffentlichkeit während der NS-Zeit in den allgemeinen Sprachgebrauch. Es war eine Anspielung auf die Scherben von zerbrochenem Fensterglas, die deutsche Straßen säumten. „Reichskristallnacht“ wurde schließlich zu „Kristallnacht“ abgekürzt. Im Englischen wird der Begriff Kristallnacht oft mit „Night of Broken Glass“ übersetzt.

Heute werden die Ereignisse der Kristallnacht im Deutschen gemeinhin als Pogromnacht oder Novemberpogrom bezeichnet.

Vorgeschichte des Pogroms 

Das Jahr 1938, in dem das Novemberpogrom stattfand, markierte einen Wendepunkt im NS-Deutschland. In diesem Jahr begann das nationalsozialistische Deutschland, seine ideologischen Ziele aggressiver zu verfolgen. Es erweiterte sein Territorium, indem es im März Österreich und im September/Oktober das Sudetenland annektierte. 

Im Lauf des Jahres 1938 führte das NS-Regime auch zunehmend restriktive und gewaltsame antijüdische Maßnahmen durch. Sein Ziel war es, die Juden aus Deutschland zu vertreiben. In diesem Zusammenhang verfolgte das NS-Regime Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit und polnischen Pässen, die in Deutschland und den annektierten Gebieten lebten. Vom 27. bis 29. Oktober 1938 wurden mehr als 17.000 Juden, von denen viele in Deutschland geboren waren, von den deutschen Behörden zusammengetrieben und deportiert. Diese Maßnahme, die oft als Polenaktion bezeichnet wird, war die erste Massendeportation von Juden aus dem nationalsozialistischen Deutschland. 

Zu denen, die von den deutschen Behörden deportiert wurden, gehörte auch die Familie Grynszpan. Zyndel und Ryfka Grynszpan (die 1911 nach Deutschland eingewandert waren) wurden zusammen mit zwei ihrer Kinder von Hannover nach Zbąszyń in Polen deportiert. Ihr 17-jähriger Sohn Herschel lebte zu dieser Zeit in Paris. Nachdem er von der Deportation seiner Familie erfahren hatte, ging Herschel zur deutschen Botschaft in Paris. Dort schoss er am Morgen des 7. November auf den deutschen Diplomaten Ernst vom Rath und verletzte ihn tödlich. Grynszpan handelte laut eigener Aussage aus Wut über die Deportation seiner Eltern, Geschwister und anderer Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit aus Deutschland.

Das NS-Regime nutzte das Attentat als Vorwand, um ein antijüdisches Pogrom einzuleiten. Ab dem 7. November koordinierte Propagandaminister Goebbels die Reaktion der deutschen Presse auf die Erschießung vom Raths. Die nationalsozialistischen Zeitungen berichteten über den Angriff. Sie schürten antijüdische Gewalt, indem sie die Schuld für das Attentat pauschal allen Juden zuschrieben. Das NS-Regime behauptete, Grynszpan sei Teil einer weltweiten jüdischen Verschwörung. In einigen Orten griffen nationalsozialistische Ortsgruppen Synagogen und jüdische Betriebe an. 

Storefronts of Jewish-owned businesses damaged during the Kristallnacht ("Night of Broken Glass") pogrom.

Schaufenster jüdischer Geschäfte, die während der Kristallnacht verwüstet wurden. Berlin, 10. November 1938.

Nachweise:
  • Bildarchiv Preussischer Kulturbesitz

Anstiftung zum Pogrom: Die Nacht vom Mittwoch, 9. November 1938

Der Aufruhr der Nationalsozialisten über die Erschießung vom Raths spitzte sich am Abend des 9. November zu. 

17:30 Uhr, 9. November 1938: vom Raths Tod

Am 9. November versammelten sich führende Vertreter der NSDAP aus ganz Deutschland in München zum jährlichen Gedenken an den Hitler-Ludendorff-Putsch, Hitlers gescheiterten Versuch, 1923 die Macht in Deutschland zu ergreifen. Am Abend erfuhren Hitler und die NS-Führung, dass Ernst vom Rath seinen Verletzungen erlegen war. Von diesem Moment an überschlugen sich die Ereignisse.

21:30–22:00 Uhr, 9. November 1938: Goebbels’ Rede

Nach der Nachricht von Raths Tod beschlossen Hitler und Goebbels, ein landesweites antijüdisches Pogrom anzuzetteln. Gegen 21:30 oder 22:00 Uhr hielt Goebbels vor den in München versammelten NS-Funktionären eine antisemitische Brandrede. Nach der Rede setzten sich die NS-Funktionäre mit ihren Heimatbezirken in Verbindung und gaben Goebbels‘ Anweisungen an ihre Untergebenen weiter.

23:55 Uhr, 9. November 1938: Gestapo-Befehle

Heinrich Müller, Chef der Gestapo, gab eine interne Mitteilung über eine groß angelegte Aktion gegen Juden heraus. Er ordnete die Verhaftung von 20.000–30.000 jüdischen Männern an. Er wies außerdem die Polizei an, sich auf die Festnahme „wohlhabender Juden“ zu konzentrieren.

1:20 Uhr, 10. November 1938: Heydrichs Anweisungen an die Polizei

Um 1:20 Uhr schickte der Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich, detailliertere Befehle an die deutschen Polizeikräfte. Er wies die Polizei an, sich nicht in die von ihm als „Demonstrationen“ bezeichneten Ereignisse einzumischen. Stattdessen wies er sie an, wie folgt vorzugehen:

  • Sicherstellen, dass die Pogrome weder das Leben noch das Eigentum von Nichtjuden bedrohten
  • Gewährleisten, dass die Randalierer keine Gegenstände aus jüdischen Häusern und Geschäften stahlen, die Ziel von Vandalismus waren 
  • Alle Synagogenarchive entfernen und sie dem Sicherheitsdienst (SD) übergeben 
  • Junge, gesunde, wohlhabende jüdische Männer verhaften

Heydrichs Befehl bedeutete, dass die Polizei angewiesen wurde, Verbrechen, einschließlich Vandalismus und Brandstiftung, zuzulassen, ohne einzugreifen. 

Kristallnacht: Die Gewalt am 9. und 10. November 

Am späten Abend des 9. November wurden die Anweisungen für das Pogrom der NS-Führung aus München in andere Teile Deutschlands und die annektierten Gebiete verbreitet. Mitten in der Nacht und bis in den nächsten Tag hinein begannen Gruppen von Nationalsozialisten, die der SA, der SS und der Hitlerjugend angehörten, mit dem Angriff. In Klein- und Großstädten wüteten sie in ihren Gemeinden. Manchmal trugen sie ihre Nazi-Uniformen. Zu anderen Zeiten trugen sie Zivilkleidung. Die deutsche Zivilbevölkerung beteiligte sich vielerorts am Pogrom. Vor allem in kleinen Städten und Dörfern kannten sich Täter und Opfer häufig.

Brennende Synagogen

Während der Pogromnacht zerstörten nationalsozialistische Gruppen mehr als 1.400 Synagogen in ganz Deutschland und den annektierten Gebieten. Sie zerstörten zudem andere jüdische religiöse und gemeinschaftliche Gebäude, darunter Gebetshäuser auf jüdischen Friedhöfen. In den meisten Fällen setzten die Nationalsozialisten der Ortsgruppen die Synagogen in Brand. Manchmal setzten sie Sprengstoff ein, um die Gebäude zu zerstören. Die örtliche Feuerwehr war in Bereitschaft. Sie hatte lediglich den Befehl erhalten, ein Übergreifen der Flammen auf benachbarte Gebäude zu verhindern. 

Die Synagogen in Deutschland brannten in der Nacht und am nächsten Tag vor den Augen der Öffentlichkeit. In vielen Fällen wurde die brennende Synagoge zu einem öffentlichen Spektakel, bei dem viele Schaulustige anwesend waren. In einigen Orten wurden Juden gezwungen, die Trümmer zu beseitigen.

In mehreren Städten wurden deutsche Schulkinder herbeigebracht, um das öffentliche Spektakel zu beobachten und daran teilzunehmen. 

Desecrated Torah scrolls

Diese Thora-Rollen, eine stammt aus einer Synagoge in Wien und die andere aus Marburg, wurden während der Kristallnacht entweiht, dem gewaltsamen Pogrom gegen Juden in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938. Das Pogrom fand in ganz Deutschland statt, das inzwischen sowohl Österreich als auch das Sudetenland in der Tschechoslowakei umfasste. Die hier abgebildeten Schriftrollen wurden von deutschen Privatpersonen geborgen und bis nach dem Krieg aufbewahrt.

Nachweise:
  • US Holocaust Memorial Museum - Collections

Schändung der Tora 

Im Zuge der mutwilligen Zerstörung jüdischer Gotteshäuser schändeten Nationalsozialisten auch religiöse Texte und andere heilige jüdische Gegenstände und Kleidungsstücke wie Gebetsschals. In ganz Deutschland und den annektierten Gebieten zerstörten Gruppen von Nationalsozialisten heilige Torarollen, indem sie diese auf den Boden warfen, zerrissen, verbrannten oder in Flüsse warfen.

In einigen Fällen zwangen die Täter den örtlichen Rabbiner und andere Mitglieder der jüdischen Gemeinde, bei diesen gotteslästerlichen Handlungen zuzusehen oder sogar mitzumachen. 

Vandalismus in jüdischen Betrieben

In ganz Deutschland und in den annektierten Gebieten verwüsteten Gruppen von Nationalsozialisten Tausende von jüdischen Geschäften und Betrieben. Sie zerschlugen die Schaufensterscheiben, zerstörten die Waren im Laden und sprühten Graffiti. Obwohl das Regime die Menschen angewiesen hatte, nicht zu plündern, waren Diebstähle an der Tagesordnung. Dies war der Höhepunkt von fast fünf Jahren Nazi-Propaganda, Boykotten und Drohungen.

Einbruch und Vandalismus in jüdischen Wohnhäusern

Gruppen bewaffneter Nationalsozialisten brachen in Tausende von jüdischen Häusern ein, verwüsteten sie und terrorisierten die Bewohner. In einigen Fällen schlugen sie die Türen ein, um sich Zutritt zu verschaffen. Die Täter warfen Steine und Ziegelsteine in die Fenster der jüdischen Bevölkerung. Dies geschah oft mitten in der Nacht, wobei Juden aus ihren Betten gezerrt wurden. 

Die Randalierer warfen die Möbel der Menschen aus den Fenstern und zerschlugen ihr Geschirr, ihre Gläser, Fenster und Spiegel und zerrissen Bücher. Die Vandalen zerstörten Wäsche, Uhren, Spielzeug, Kunstwerke, Musikinstrumente, Kleidung und andere persönliche Gegenstände jüdischer Familien. Die Täter benutzten Vorschlaghämmer und Äxte, um Gegenstände zu zerschlagen. Sie schnitten Decken und Kissen mit Messern auf und verstreuten die Federn in Häuser und Straßen. Sie benutzten Wasser und Tinte, um andere Gegenstände zu zerstören. In vielen Fällen stahlen die Täter wertvollen Besitz der jüdischen Bevölkerung. In einigen Städten griffen Nazi-Mobs sogar jüdische Waisenhäuser, Altersheime und Krankenhäuser an.

Der gewaltsame Angriff auf die Häuser der jüdischen Bevölkerung war eine schockierende Verletzung der Würde der Opfer. Zuvor waren die meisten antijüdischen Maßnahmen öffentlich und bezogen sich auf Arbeit und Geschäftsleben. Die Kristallnacht zerstörte die Illusion, dass das Zuhause für Juden ein Zufluchtsort vor öffentlicher Ächtung und Gefahr sein könnte. 

Öffentliche Demütigung und Peinigung von Juden 

Auch in der Kristallnacht demütigten und verhöhnten die Nationalsozialisten die jüdische Bevölkerung öffentlich. Sie zwangen sie, erniedrigende Aufgaben zu verrichten. Diese Aufgaben variierten von Stadt zu Stadt, umfassten jedoch unter anderem, dass Juden gezwungen wurden, unabhängig von ihrem Alter oder Gesundheitszustand Gymnastik und andere Übungen zu machen, wie Hunde zu kriechen und zu bellen, zur Feier der Zerstörung zu tanzen, Nazi-Lieder zu singen und aus Adolf Hitlers Mein Kampf vorzulesen. 

Eine große Zahl von Deutschen nahm an den Demütigungen teil. Sie bespuckten und verhöhnten ihre jüdischen Nachbarn und bewarfen sie mit Schlamm. Die Opfer trugen oft noch ihre Schlafanzüge.

Angriffe auf und Tötung von Juden

In der Pogromnacht griffen die Nationalsozialisten Juden tätlich an und töteten jüdische Menschen. Bei ihren Überfällen auf Privathäuser schlugen und misshandelten Gruppen von Nationalsozialisten häufig Juden. Es gibt dokumentierte Fälle von sexuellen Übergriffen, Schüssen und Messerstichen auf Juden am 9. und 10. November.  

Hunderte von Juden starben während der Kristallnacht und in der Folgezeit. Einige wurden während des Pogroms absichtlich getötet. Andere wurden erschossen, erstochen oder so schwer geschlagen, dass sie später ihren Verletzungen erlagen. Darüber hinaus starben Juden aufgrund von medizinischen Notfällen wie Herzinfarkten, die durch den Schock des Pogroms verursacht wurden. Während und in der Zeit nach der Kristallnacht begingen Hunderte von Juden Selbstmord. 

Verhaftung und Inhaftierung jüdischer Männer in Konzentrationslagern

Während der Pogromnacht verhaftete die Polizei auf Anweisung hochrangiger NS-Funktionäre Zehntausende jüdischer Männer. Dies war der erste Fall, in dem das NS-Regime Juden in großem Umfang allein aufgrund ihrer jüdischen Herkunft inhaftierte. Diese Verhaftungen versetzten die jüdische Gemeinde in Angst und Schrecken. 

Gemäß den Befehlen von Müller und Heydrich begann die deutsche Polizei in den frühen Morgenstunden des 10. November mit der Durchführung der Festnahmen. SS- und SA-Männer unterstützten die deutsche Polizei und verhafteten und misshandelten häufig jüdische Männer. In der Regel wurden die verhafteten Männer in einem örtlichen Gefängnis, einer Polizeistation oder einer großen Haftanstalt festgehalten. In vielen Fällen führten die Behörden die verhafteten Männer in aller Öffentlichkeit durch die Straßen. 

Einige der verhafteten Männer wurden freigelassen, die meisten jedoch in die Konzentrationslager Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen verlegt. Insgesamt waren etwa 26.000 jüdische Männer in den drei Lagern inhaftiert. Das Lagersystem war für so viele Gefangene nicht ausreichend vorbereitet. Die jüdischen Männer waren unter primitiven, überfüllten und unhygienischen Bedingungen untergebracht. In den Lagern behandelten die SS-Wachen die jüdischen Männer auf grausame und brutale Weise, schrien sie regelmäßig an und schlugen sie. Hunderte starben an den Folgen der brutalen Behandlung, die sie erleiden mussten. 

Die meisten der jüdischen Männer wurden nach einigen Wochen wieder freigelassen. In einigen Fällen mussten sie ihre Betriebe abtreten oder nachweisen, dass sie auswandern wollten. Ihre Ehefrauen, Mütter und andere Familienmitglieder stellten sich oft mutig dem NS-Regime entgegen, um ihre Freiheit zu sichern.

Das NS-Regime und die Folgen der Pogromnacht

Das Novemberpogrom dauerte etwa 24 Stunden. Nachdem die Gewalt ein Ende nahm, begann das NS-Regime, sich mit den wirtschaftlichen, rechtlichen und öffentlichen Folgen auseinanderzusetzen. Obwohl das Regime das Pogrom koordiniert hatte, hatte die NS-Führung es nicht sorgfältig geplant. Wie genau sie mit den Folgen umgehen würden, war eine Frage der Improvisation.

Abbruch der Gewalt

Am 10. November 1938 um 16:00 Uhr brach das NS-Regime das Pogrom ab. 

Joseph Goebbels gab eine Erklärung ab, die im Radio ausgestrahlt wurde und unter anderem folgenden Wortlaut hatte: „Es wird nun eine strenge Anordnung an die gesamte Bevölkerung erteilt, von allen weiteren Demonstrationen und Aktionen gegen das Judentum abzusehen... Die endgültige Antwort auf das jüdische Attentat in Paris wird dem Judentum auf dem Wege der Gesetzgebung und der Verordnungen übermittelt werden“. 

Die Erklärung erschien am nächsten Tag auf den Titelseiten der Zeitungen. Auch intern versuchten verschiedene Führer der NSDAP, das Pogrom zu beenden. Trotz dieser Anweisungen hielt die Gewalt des Mobs mindestens bis zum nächsten Tag an.

Umgang mit der öffentlichen Meinung im Inland 

Die weitreichenden Zerstörungen der Kristallnacht schockierten viele Menschen, darunter auch Mitglieder der deutschen Öffentlichkeit, welche die Gewalttaten und ihre Folgen persönlich miterlebt hatten. Während viele Deutsche mit Begeisterung am Pogrom teilgenommen und ihre jüdischen Nachbarn öffentlich gedemütigt hatten, war dies bei vielen anderen Deutschen nicht der Fall. Einige wenige griffen ein, um zu helfen. Einige drückten ihre Solidarität mit ihren jüdischen Nachbarn aus oder kritisierten die Täter. Die mutwillige Zerstörung von wertvollem Eigentum war besonders unbeliebt. Einige Deutsche verurteilten die Angriffe auf Synagogen, weil es sich um Angriffe auf Gotteshäuser handelte. Einige christliche Kleriker äußerten öffentlich Einwände. 

In der Hoffnung, die öffentliche Meinung zu Gunsten der Nationalsozialisten zu beeinflussen, wies Goebbels die NS-Presse an, die Schwere der Ereignisse der Pogromnacht herunterzuspielen. Die NS-Propaganda griff Juden weiterhin bösartig an und dämonisierte Herschel Grynszpan, während sie gleichzeitig betonte, dass sich ein solches antijüdisches Pogrom nicht wiederholen würde.

Juden müssen für den Sachschaden aufkommen

Das NS-Regime musste sich auch mit den wirtschaftlichen Folgen des Pogroms auseinandersetzen. Einige Mitglieder der NS-Führung, insbesondere Hermann Göring, befürchteten, dass das Ausmaß der Sachschäden so groß war, dass sie der deutschen Wirtschaft schaden würden. Am 12. November leitete Göring eine Sitzung der obersten NS-Führung, bei der er Befehle von Hitler bekannt gab. Dazu gehörten: 

  • Die Juden sollten eine Geldstrafe von einer Milliarde Reichsmark als „Sühneleistung“ für „die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk und dem Reich“ zahlen. 
  • Jüdische Eigentümer sollten für die Bezahlung und Behebung der von den Randalierern verursachten Schäden haftbar gemacht werden.
  • Juden sollten keine Versicherungszahlungen für ihr beschädigtes Eigentum erhalten können. Stattdessen sollten die Zahlungen von der deutschen Regierung beschlagnahmt werden.

Mit diesen Maßnahmen wurden die Juden in Deutschland gezwungen, für die durch das NS-Regime veranlassten Übergriffe und Angriffe zu zahlen. Dies führte zu einer weiteren Verarmung der Juden in Deutschland.

Die rechtlichen Konsequenzen

Das meiste, was die Randalierer in der Nacht vom 9. auf den 10. November taten, war rechtswidrig. Gebäude in Brand zu setzen, in Häuser einzubrechen und Geschäfte zu verwüsten verstieß gegen deutsches Gesetz. Die Polizei war jedoch angewiesen worden, nicht einzugreifen. In fast allen Fällen befolgten sie diesen Befehl. 

Am 19. November verschickte das Justizministerium geheime Anweisungen an deutsche Staatsanwälte, wie sie mit Fällen im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 9. bis 11. November verfahren sollten. Die Staatsanwälte wurden angewiesen, keine Fälle von Sachbeschädigung an Synagogen, jüdischen Geschäften oder jüdischen Wohnhäusern zu verfolgen. Sie wurden dagegen angewiesen, Plünderungen, Morde und Verbrechen gegen Arier zu verfolgen. Die Gestapo war für die Durchführung der ersten Ermittlungen zuständig, und die meisten Fälle wurden abgewiesen. Schließlich bestrafte das NS-Regime einige Personen für bestimmte Verbrechen, darunter auch für sexuelle Übergriffe. Die meisten Täter erhielten jedoch milde Strafen. 

Antijüdische Gesetze und Verordnungen nach der Pogromnacht

Im Monat nach dem Novemberpogrom erließ das NS-Regime eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die sich gegen Juden richteten. Diese Maßnahmen untersagten den Juden unter anderem das Tragen von Schusswaffen, das Betreiben von Einzelhandelsgeschäften, den Bezug der meisten Formen öffentlicher Fürsorge und den Besuch öffentlicher Schulen. Am 28. November erlaubte eine Verordnung der deutschen Regierung den staatlichen und lokalen Behörden, Beschränkungen zu erlassen, wann und wo Juden in der Öffentlichkeit erscheinen durften. Damit wurde die rechtliche Grundlage für Ausgangssperren und andere Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Juden geschaffen. Schließlich regelte eine Verordnung vom 3. Dezember 1938 die Übernahme von jüdischen Betrieben und jüdischem Eigentum. Dieser Prozess, der einem großflächigen Diebstahl gleichkam, wurde als „Arisierung“ bezeichnet. 

Diese Gesetze und Verordnungen entfernten die Juden fast vollständig aus dem deutschen Wirtschafts- und Gesellschaftsleben. Sie signalisierten eine ernsthafte Eskalation der antijüdischen Politik der Nationalsozialisten. Ziel war es, die Juden mit allen Mitteln zum Verlassen Deutschlands zu zwingen und so viel wie möglich von ihrem Eigentum und Vermögen zu beschlagnahmen.

Internationale Reaktionen auf das Novemberpogrom 

In ganz Europa und Nordamerika erhielten die Ereignisse des Novembers 1938 bedeutende mediale Aufmerksamkeit. In den Vereinigten Staaten berichteten die Zeitungen ausführlich über die Pogrome. US-Präsident Franklin D. Roosevelt prangerte den Angriff NS-Deutschlands auf die Juden an. Der Präsident berief zudem den US-Botschafter in Deutschland, Hugh Wilson, zu Konsultationen in die Vereinigten Staaten ein. In Großbritannien erlaubte die Regierung Hilfsorganisationen, Kindertransporte zu organisieren, die schließlich Tausenden von Kindern halfen, der Kontrolle der Nationalsozialisten zu entkommen. 

Warum ist das Novemberpogrom wichtig?  

Das Novemberpogrom war ein Wendepunkt. Damals bezeichneten Beobachter dies gemeinhin als Brutalität oder Barbarei. Viele betonten, dass dies gegen die Grundregeln der Zivilisation und des Fortschritts verstoße. 

Die konkreten Gewalttaten waren nicht beispiellos: Vandalismus und Übergriffe waren seit Jahren Teil der antijüdischen Taktik der Nationalsozialisten. Dennoch war das Novemberpogrom schockierend. In dieser Nacht ereigneten sich in ganz Deutschland und den annektierten Gebieten in kurzer Zeit Überfälle, Raub, Vandalismus und Brandstiftung. Es handelte sich nicht um einzelne Gewalttaten, sondern um systematischen, staatlich geförderten Terror. 

Das Pogrom war eine klare Botschaft: Juden waren in Deutschland nicht willkommen. Durch die Angriffe auf jüdische Geschäfte und Betriebe wurden die Juden weiter aus dem deutschen Wirtschaftsleben verdrängt. Mit der Verbrennung jüdischer Gotteshäuser verschwand die sichtbarste Form jüdischen Lebens aus dem deutschen Stadtbild. Das Eindringen in die Häuser der jüdischen Bevölkerung und die Zerstörung ihrer privaten und intimsten Besitztümer zeigte, dass kein Ort in Deutschland für Juden als sicher gelten sollte. Die grundlose Verhaftung unschuldiger jüdischer Männer zeigte, wie weit das NS-Regime bereit war zu gehen, um Juden aus Deutschland zu vertreiben. 

Die Juden erkannten den Ernst der Lage. Nach dem Novemberpogrom kamen viele zu dem Schluss, dass es für sie in Deutschland keine Zukunft gab.

Fußnoten

  1. Footnote reference1.

    Die Mehrheit der Deportierten war seit langem legal in Deutschland ansässig. Eine hohe Anzahl von ihnen war in Deutschland geboren. Letztere besaßen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, da das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht auf dem Staatsangehörigkeitsstatus der Eltern und nicht auf dem Geburtsort der Person beruhte.

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