Einführung

Im Nationalsozialismus wurden lesbische Frauen nicht systematisch aufgrund ihrer Sexualität verfolgt. Unter dem NS-Regime gab es keine offiziellen Gesetze oder Vorschriften, die sexuelle Beziehungen zwischen Frauen untersagten. Bei homosexuellen Männern hingegen verhielt es sich anders.  

Vor, während und nach dem NS-Regime wurden Männer, die der Homosexualität beschuldigt wurden, nach Paragraf 175 des deutschen Strafgesetzbuchs strafrechtlich verfolgt. Das Gesetz stellte sexuelle Beziehungen zwischen Männern unter Strafe. Sexuelle Beziehungen zwischen Frauen waren nicht verboten. Dennoch drangsalierte und zerstörte das NS-Regime ab 1933 lesbische Gemeinschaften und Netzwerke, die sich während der Weimarer Republik (1918–1933) entwickelt hatten. Bei vielen lesbischen Frauen löste dies ein Klima der Unterdrückung und der Angst aus.

Da es keine Gesetze oder Vorschriften gab, die sexuelle Beziehungen zwischen Frauen verboten, erlebten lesbische Frauen die NS-Zeit auf unterschiedliche Weise. Ihre Sexualität war dabei nicht immer ausschlaggebend. Andere Faktoren spielten eine Rolle, etwa ihre mutmaßliche „rassische Identität", ihre politische Haltung, ihr Rang in der Gesellschaft und Geschlechternormen. Einige lesbische Frauen wurden unter anderem aufgrund dieser Aspekte inhaftiert oder in Konzentrationslager geschickt, insbesondere, wenn sie der Arbeiterklasse angehörten. In dem Fall wurden sie der Kategorie der politischen Häftlinge oder Asozialen zugeordnet. Jüdische lesbische Frauen wurden zum Großteil wegen ihrer jüdischen Abstammung von den Nazis verfolgt und ermordet. Ihre sexuelle Neigung war meist zweitrangig. Während des Zweiten Weltkriegs wurde eine unbekannte Zahl lesbischer Jüdinnen von den Deutschen und ihren Kollaborateuren ermordet. 

Vor der Nazi-Zeit: Lesbische Frauen in der Weimarer Republik

Während der Weimarer Republik durchlebte die deutsche Gesellschaft komplexe soziale, politische und kulturelle Veränderungen. Einerseits war die Weimarer Republik geprägt von politischem Tumult und Gewalt. Es war auch eine Zeit der wirtschaftlichen Not. Andererseits verfügten die Deutschen über mehr politische und soziale Freiheiten als zuvor. Aufgrund der besonderen Atmosphäre der damaligen Zeit entstanden künstlerische Bewegungen, eine vielfältige Presse sowie zunehmend sichtbare alternative Kulturen. 

In der Weimarer Zeit stellten die Deutschen geschlechtliche und sexuelle Normen öffentlich in Frage. Dies war vor allem in Großstädten wie Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main der Fall. 

Lesbische Netzwerke und Gemeinschaften in der Weimarer Republik 

Zu dieser Zeit entstanden eigene lesbische Gemeinschaften. Klubs und Vereine wurden gegründet, um Netzwerke und Kontakte zu fördern. Die bekanntesten Einrichtungen waren der Damenklub Violetta und der Damenklub Monbijou in Berlin. Die Klubs veranstalteten informelle Treffen in Bars und Nachtlokalen, etwa in der Monokel-Diele. Auch das Eldorado war ein beliebter Treffpunkt für lesbische Frauen. 

Die Szenelokale inserierten in der neuen lesbischen Presse, die Mitte der 1920er Jahre entstanden war. Ihre Publikationen trugen zum Ausbau der Vernetzung bei. Dazu gehörten unter anderem Frauenliebe und Die Freundin. In größeren Städten waren die Zeitungen und Zeitschriften am Zeitungsstand erhältlich. Leserinnen konnten sie überall in Deutschland abonnieren. Auch andere Arten lesbischer Literatur, darunter Romane, gab es immer häufiger.

Haltung der Deutschen gegenüber Homosexualität  

Bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts kam es in Deutschland zu öffentlichen Diskussionen über Sexualität. In der Gesellschaft der Weimarer Republik wurde solchen Gesprächen nun mehr Raum gegeben. Es wurde viel über gleichgeschlechtliche Sexualität diskutiert, die auch als Homosexualität bezeichnet wurde.1 Der Arzt und Sexualforscher Magnus Hirschfeld und andere Gleichgesinnte riefen schwule und lesbische Freundschaftsverbände ins Leben, zu denen auch heterosexuelle Mitglieder zählten. Diese Gruppen setzten sich für die Entkriminalisierung sexueller Beziehungen zwischen Männern ein. Ihre Verbündeten fanden sie in der politischen Linken und in der Mitte. Zu den Unterstützern gehörten:

  • die große, gemäßigt linke Sozialdemokratische Partei 
  • die radikalere Kommunistische Partei Deutschlands 
  • die pazifistische Deutsche Liga für Menschenrechte
  • die der politischen Mitte zugehörige Deutsche Demokratische Partei

Hirschfeld und einige andere Zeitgenossen verfolgten das Ziel, die Öffentlichkeit über das Thema Homosexualität aufzuklären. Sie unterstützten Hirschfelds Auffassung, wonach Homosexualität angeboren war und keine Sünde oder Perversion darstellte. 

Zahlreiche Deutsche waren gegen eine derartige öffentliche Diskussion über Sex und Sexualität. Sie empfanden solche Debatten als dekadent, zu freizügig und unmoralisch. Viele störten sich an der zunehmenden Sichtbarkeit von Sex in Werbung, Film und anderen Bereichen des Alltags. Für sie waren schwule und lesbische Gemeinschaften das Sinnbild für die „Degeneration der deutschen Gesellschaft“. 

Verschiedene politische Gruppen des rechten Flügels und der Mitte sowie die konventionellen religiösen Organisationen versuchten, sich dieser Facette der Weimarer Kultur zu widersetzen, indem sie ihre eigenen Vorstellungen von deutscher Kultur förderten. Diese hatten ihre Wurzeln in der klassischen Musik und Literatur sowie in der Religion und Familie. Diese Gruppen warfen anderen mitunter vor, die deutsche Kultur zu verderben. Sie sahen die Schuld hierfür beispielsweise im Einfluss von Juden, Kommunisten und Amerikanern.  

Haltung der Nationalsozialisten gegenüber Homosexualität

Bereits vor ihrer Machtübernahme störten sich die Nationalsozialisten an der Sichtbarkeit der schwulen und lesbischen Gemeinschaften in der Gesellschaft. Sie verurteilten Homosexualität als „Bedrohung für das deutsche Volk“. Die NSDAP lehnte offiziell jegliche Entkriminalisierung sexueller Beziehungen zwischen Männern ab. Für sie war Homosexualität eine zerstörerische Untugend. Wilhelm Frick, NSDAP-Mitglied im Reichstag, sprach sich 1927 dafür aus, dass Männer, die untereinander ihre „widernatürliche Lüsternheit“ auslebten, auf das Schärfste bestraft werden müssten. Laster wie diese würden das Überleben des deutschen Volkes gefährden.  

Maßnahmen der Nationalsozialisten gegen Homosexuelle

Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt. Kurze Zeit später gerieten die schwulen und lesbischen Gemeinschaften unter Druck und wurden vom neuen Regime eng überwacht. Für Männer, die der Homosexualität beschuldigt wurden, verschlechterte sich die Lage im Laufe der 1930er Jahre. Sie wurden brutal verfolgt. 

Schließung der Szenetreffs homosexueller Frauen und Männer 

Ab 1933 begann das NS-Regime, schwule und lesbische Gruppen und Einzelpersonen zu schikanieren. Die Nazis führten Razzien durch und schlossen die Treffpunkte und Organisationen der homosexuellen Szene. Zunächst war die Vorgehensweise uneinheitlich. Sie richtete sich nach den Prioritäten der lokalen Regierungs- und Polizeibehörden. Im Frühjahr 1933 erteilten die Nationalsozialisten der preußischen Polizei den Befehl, einige Bars zu schließen. Betroffen waren etwa das Eldorado in Berlin und das Dornröschen in Köln. Nichtsdestotrotz blieben einige etablierte Schwulen- und Lesbenbars in Großstädten wie Berlin und Hamburg bis Mitte der 1930er Jahre von der Schließung verschont. Untergrundtreffpunkte blieben sogar noch länger bestehen. Diese wurden jedoch zunehmend von der Polizei überwacht. Der Einschränkung der Pressefreiheit des Regimes fielen auch die Zeitungen und Zeitschriften der schwulen und lesbischen Verlage zum Opfer. 

Durch Eliminieren der lesbischen Treffpunkte und Presse löste das Regime effektiv die lesbischen Gemeinschaften auf, die sich während der Weimarer Republik entwickelt hatten. 

Zunehmende Verfolgung mutmaßlich homosexueller Männer 

Im Laufe der 1930er Jahre wurden die Maßnahmen der Nazis gegen männliche Homosexuelle systematisch repressiver. 1935 novellierten die Nationalsozialisten Paragraf 175. Das Gesetz stellte nunmehr jede Form von sexueller Intimität zwischen Männern unter Strafe. Auch das Strafmaß für Vergehen wurde verschärft. Die Staatsanwälte wurden angewiesen, sich für eine strenge Verurteilung einzusetzen. Die Richter fügten sich den Anträgen oft. 

Schließlich nahm Reichsführer SS Heinrich Himmler die Verfolgung männlicher Homosexueller, die er als Staatsfeinde betrachtete, in die Hand. 1936 richtete Himmler die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung ein. Die Zentrale gehörte der Kriminalpolizei an und arbeitete eng mit der Gestapo zusammen. Zu ihren Hauptzuständigkeiten zählte die polizeiliche Überwachung und Verfolgung von Männern, die im Verdacht standen, homosexuell zu sein. Lesbische Frauen waren für die Polizei zweitrangig. Es wurden aber auch homosexuelle Frauen überprüft und verhört.

Lesbische Frauen und NS-Fortpflanzungsideologie 

Unter dem NS-Regime waren sexuelle Beziehungen zwischen Frauen zu keinem Zeitpunkt kriminalisiert worden.2 Dies war zwar vom Regime im Rahmen der Maßnahmen gegen Homosexualität in Erwägung gezogen worden, wurde jedoch nie umgesetzt, da das Regime zwischen weiblichen und männlichen Homosexuellen differenzierte. Wie ist dies zu erklären? 

Das NS-Regime betrachtete lesbische Frauen primär unter biologischen Gesichtspunkten. 

Der NS-Ideologie zufolge kam Frauen eine wesentliche Aufgabe zu, nämlich Kinder zu gebären. In der Logik der Nazis konnten auch lesbische Frauen Mütter sein. Frauen hatten ungeachtet ihrer Sexualität die Aufgabe, rassisch reine, „arische“ Kinder zu gebären. 

Um die Fortpflanzung der „arischen Rasse“ zu fördern, erließen die Nationalsozialisten eine ganze Reihe von Programmen und Gesetzen. Dazu gehörte auch die Gründung des Vereins Lebensborn e.V. „Arische“ Frauen wurden ermutigt, möglichst viele Kinder in die Welt zu setzen. Selbst die außereheliche Zeugung kam dafür in Frage. Gleichzeitig versuchte das Regime, die Fortpflanzung anderer, mutmaßlich minderwertiger Gruppen zu verbieten oder einzugrenzen. Im Juli 1933 wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Zwangssterilisation von Menschen mit mutmaßlich angeborenen Behinderungen vorschrieb. Andere Gesetze, etwa die 1935 erlassenen Nürnberger Gesetze, definierten, wer mit wem sexuelle Beziehungen haben durfte. 

Die Nationalsozialisten erließen jedoch keine Vorschriften, wonach lesbische Frauen ein Problem für die „arische“ Fortpflanzung darstellen würden. Ihre Ansichten stützten sich auf weit verbreitete unterschiedliche Betrachtungsweisen von männlicher und weiblicher Sexualität. Für die Nationalsozialisten stellte es kein Problem dar, lesbische „Arierinnen“ dazu zu bewegen oder zu zwingen, Kinder zu gebären. 

Reaktion lesbischer Frauen auf das NS-Regime 

Während des NS-Regimes konnten lesbische Frauen ihr freiheitlich geprägtes Privat- und Sozialleben, wie sie es in der Weimarer Republik kannten, nicht mehr fortführen. Für einen Großteil der deutschen Gesellschaft galten lesbische Frauen als soziale Außenseiterinnen, die nicht in das normale Bild passten. Es bestand daher ein erhöhtes Risiko für sie, denunziert zu werden und in das Visier des Regimes zu geraten. 

Lesbische Frauen reagierten auf unterschiedliche Art und Weise auf diese Ängste und Bedingungen und trafen verschiedene Entscheidungen. Sie hatten auch nicht alle die gleichen Möglichkeiten. So hatten „arische“ lesbische Frauen deutlich mehr Optionen als lesbische Jüdinnen oder Roma-Frauen, die vorrangig aus rassistischen Gründen verfolgt wurden. 

„Arische“ lesbische Frauen, vor allem finanziell unabhängige, konnten versuchen, ihre Sexualität zu verbergen und sich nach außen angepasst zu geben. Manche brachen den Kontakt zu ihrem Freundeskreis ab oder zogen sich aus dem öffentlichen Raum zurück. Andere zogen in eine neue Stadt oder aufs Land. Einige gingen Zweckehen ein.  

Es gab auch lesbische Frauen, die das Risiko eingingen, sich aus politischen und persönlichen Gründen gegen das Regime aufzulehnen. Andere suchten weiterhin die mittlerweile verbotenen Treffpunkte auf, vor allem in den Großstädten. Einige lesbische Frauen engagierten sich in Widerstandsgruppen im Untergrund oder halfen, Juden zu verstecken. 

Verhaftung lesbischer Frauen und Inhaftierung in Konzentrationslagern

Aus Archivdokumenten geht hervor, dass einige lesbische Frauen verhaftet und in Konzentrationslager geschickt wurden. Was waren die Gründe für die Verhaftung und Inhaftierung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sexuelle Beziehungen zwischen Frauen unter dem NS-Regime nicht strafbar waren? 

Wenn lesbische Frauen verhaftet wurden, dann weil sie einer der folgenden anderen Gruppen angehörten: 

  • Juden
  • Roma
  • Asoziale
  • Politische Gegner
  • Gewohnheitsverbrecher 

In den Akten über lesbische Gefangene führten die Lagerbehörden als Haftgrund primär rassische, politische, soziale oder strafrechtliche Motive an. Nur in wenigen Fällen wurde die Sexualität genannt. 

Es lässt sich schwer bestimmen, welche Rolle die Sexualität lesbischer Frauen bei der Inhaftierung spielte. Manchmal hatte diese wenig oder gar nichts mit der sexuellen Neigung zu tun. In anderen Situationen wiederum war die Sexualität durchaus von Bedeutung. Zum Beispiel, wenn die Verhaftung auf die Denunzierung anderer zurückging. Menschen, die als soziale Außenseiter galten, waren generell häufig von Denunzierung betroffen.

Denunzierung lesbischer Frauen

Sexuelle Beziehungen zwischen Frauen waren für einen Großteil der deutschen Gesellschaft ein Tabuthema. Nachbarn, Familienmitglieder und Freunde lehnten weibliche Homosexualität entschieden ab und denunzierten die Frauen bei der Polizei. Es ist denkbar, dass sie nicht wussten, dass sexuelle Beziehungen zwischen Frauen nicht strafbar waren. In einigen Fällen wies die Polizei Anzeigen mangels rechtlicher Grundlage zurück. 

Eine Denunzierung konnte jedoch dazu führen, dass lesbische Frauen danach verstärkt unter Überwachung standen. Manchmal konnte die Polizei infolge einer Denunzierung tatsächlich illegale Tatbestände aufdecken. So konnten in dem Zusammenhang etwa Verbindungen zu Widerstandsorganisationen, Freundschaften zu Juden oder regimefeindliches Verhalten ans Tageslicht kommen. In dem Fall konnten die Frauen dann verhaftet und in ein Konzentrationslager geschickt werden. 

Der Fall von Elli Smula und Margarete Rosenberg

Das Beispiel von Elli Smula und Margarete Rosenberg zeigt, wie das NS-Regime vorging, um Frauen, denen eine gleichgeschlechtliche Beziehung vorgeworfen wurde, auf der Grundlage anderer Tatbestände zu verhaften. Im Jahr 1940 wurden Elli Smula und Margarete Rosenberg von der Gestapo festgenommen und verhört. Grund dafür war eine Anzeige der Berliner Verkehrsbetriebe, dem Arbeitgeber der beiden Frauen. Kollegen hatten behauptet, dass die beiden sexuelle Beziehungen mit anderen Frauen unterhielten. Die Gestapo ermittelte unter dem Vorwand, dass diese sexuellen Beziehungen eine Gefährdung für den „Betrieb des Straßenbahnhofs“ und eine Verletzung der Dienstpflicht darstellten. Smula und Rosenberg wurde Staatsgefährdung vorgeworfen. Beide wurden in das Konzentrationslager Ravensbrück überführt, wo sie als politische Gefangene registriert wurden. In der Lagerdokumentation wurde der Vermerk „lesbisch“ aufgenommen. 

Lesbische Frauen und der Rosa Winkel

Die Nationalsozialisten kennzeichneten die Häftlinge in den Konzentrationslagern je nach Grund für die Inhaftierung. 1938 wurden die einzelnen Gruppen anhand von farbigen Stoffaufnähern auf der Häftlingskleidung identifiziert. Männer, die wegen mutmaßlicher Missachtung von Paragraf 175 inhaftiert worden waren, mussten den Rosa Winkel tragen. Mit dem Aufnäher wurden sie gemäß dem Klassifizierungssystem als homosexuell gekennzeichnet. 

Frauen, die sich selbst als lesbisch betrachteten oder als lesbisch galten, mussten in den Lagern keinen Rosa Winkel tragen. Sie trugen andere Abzeichen, die auf den jeweiligen Haftgrund hinwiesen. 

Sexuelle Beziehungen zwischen Frauen im Konzentrationslager

Aus den Berichten von Zeitzeugen, Erinnerungen und Tagebüchern ehemaliger Gefangener geht hervor, dass unter den Gefangenen in den Konzentrationslagern sexuelle Begegnungen stattfanden. Laut diesen Quellen gehörten dazu einvernehmliche Intimitäten ebenso wie Prostitution und brutale sexuelle Übergriffe. In den Lagern gab es sowohl heterosexuelle als auch gleichgeschlechtliche Beziehungen.

Einige Frauen hatten sexuelle Beziehungen mit weiblichen Mithäftlingen. Diese Beziehungen sind jedoch nicht immer eindeutig dem Lesbianismus zuzuordnen. Nicht alle Frauen, die eine gleichgeschlechtliche Beziehung führten, waren lesbisch. Einige Frauen, die gleichgeschlechtliche Beziehungen eingegangen waren, beschrieben diese später als trostspendend. Andere sahen sie sogar als notwendig für ihr Überleben an. 

Gleichgeschlechtliche Beziehungen in den Lagern konnten für andere Häftlinge, die aus verschiedensten Kulturen und Hintergründen kamen, mitunter schockierend sein. In nach dem Krieg erstellten Memoiren und Augenzeugenberichten beschrieben einige Lagerüberlebende lesbische Beziehungen als Bedrohung für die Sicherheit und das Wohl anderer Häftlinge. Andere sahen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen ein Zeichen für den Verfall, der durch das Lagerleben verursacht wurde. Aus den Beschreibungen geht auch hervor, dass lesbische Frauen in den Lagern weiterhin als Außenseiterinnen betrachtet wurden.

Dokumentation lesbischer Erfahrungen in der NS-Zeit

Die Ermittlung historischer Quellen, die sich auf die Erfahrungen lesbischer Frauen unter dem NS-Regime beziehen, bleibt eine Herausforderung der Forschung.

Soweit lesbische Frauen nicht direkt in Kontakt mit dem Regime standen, gibt es kaum Unterlagen, die Aufschluss über ihr Leben und ihre Erfahrungen geben könnten. 

Selbst in den Fällen, in denen lesbische Frauen verhaftet und in Konzentrationslager verbracht wurden, ist es zum Teil schwierig, Aufzeichnungen zu finden. Eine der größten Herausforderungen dabei ist, dass lesbische Frauen in den offiziellen Aufzeichnungen der Nazis selten als solche identifiziert wurden. 

Hinzukommt, dass es kein Gesetz gab, dass die strafrechtliche Verfolgung lesbischer Frauen vorsah. Es gibt daher nicht immer eine eindeutige Stelle, an der nach strafrechtlichen Aufzeichnungen in Verbindung mit der Festnahme und Inhaftierung lesbischer Frauen gesucht werden könnte. So gibt es zwar in Gerichts- und Polizeiakten Hinweise auf lesbische Frauen in Verbindung mit politischem Widerstand oder „asozialem“ Verhalten, diese sind jedoch auf zahlreiche Akten und Archive verteilt. Forschende, die mehr über das Leben lesbischer Frauen unter dem Regime erfahren möchten, müssen sich mühsam durch jedes Stück Papier arbeiten.

Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass sich zu der Zeit sehr wenige lesbische Frauen über ihre Erfahrungen geäußert haben. Sexuelle Beziehungen zwischen Frauen waren selbst Jahrzehnte nach Ende der NS-Zeit ein Tabuthema. 

Die Forschung beschäftigt sich auch weiterhin mit der Geschichte lesbischer Frauen unter dem NS-Regime.