Kennzeichen für Juden: Während der NS-Zeit
Zwischen 1939 und 1945 war das Tragen eines Kennzeichens für Juden Pflicht. Die Nationalsozialisten führten diese Maßnahme ein, um Juden visuell zu kennzeichnen. Dieses System diente bereits der Vorbereitung der Deportation von Juden in die Ghettos und Tötungszentren in dem von Deutschland besetzten Osteuropa.
Zusammenfassung: Historische Ursprünge von Judenkennzeichen
Im Verlauf von mehr als tausend Jahren benutzten muslimische Kalifen, mittelalterliche Bischöfe und schließlich auch die Nationalsozialisten ein Erkennungsabzeichen für Juden.
Verordnungen, die das Tragen von Erkennungsabzeichen vorschreiben, waren selten isolierte Handlungen. Oft waren sie Teil einer ganzen Reihe antisemitischer Maßnahmen, die darauf abzielten, Juden visuell vom Rest der Bevölkerung zu unterscheiden und ihren untergeordneten Status kenntlich zu machen.
Mit Beginn der Französischen Revolution im 18. Jahrhundert und der jüdischen Emanzipation im 19. Jahrhundert verschwand das „Judenkennzeichen“ in Westeuropa.
Zwischen 1939 und 1945 verlangten die Nationalsozialisten das systematische Tragen eines Judenkennzeichens. Dies diente bereits der Vorbereitung der Deportation von Juden in die Ghettos und Vernichtungslager in dem von Deutschland besetzten Osteuropa.
Das Judenkennzeichen während der NS-Zeit
Während der NS-Zeit führten die deutschen Behörden das Tragen eines Judenkennzeichens wieder ein. Der Judenstern wurde ein Schlüsselelement bei der Verfolgung und schließlich der Vernichtung der jüdischen Bevölkerung Europas. Das Abzeichen diente nicht dem Zweck, Juden zu stigmatisieren und demütigen, sondern auch von der übrigen Bevölkerung abzugrenzen, um sie so besser überwachen und kontrollieren zu können. Das Abzeichen erleichterte zudem die Deportation.
Der NS-Propagandaminister Josef Goebbels war der erste, der in einem Memorandum im Mai 1938 eine „allgemeine äußerliche Kennzeichnung für Juden“ vorschlug. Der Chef der Sicherheitspolizei Reinhard Heydrich bekräftigte diesen Gedanken bei einem Treffen am 12. November 1938, das von Herman Göring im Anschluss an die Pogromnacht (auch: Kristallnacht) einberufen worden war. Es wurden jedoch beide Male keine sofortigen Maßnahmen getroffen.
Wann und wo wurde das Tragen eines Judenkennzeichens auferlegt?
Nach dem deutschen Überfall auf Polen im September 1939 verlangten einzelne deutsche Militär- und Zivilbehörden das Tragen eines Judenkennzeichens in einigen polnischen Städten und Dörfern. Erstmals verordnet wurde dies am 29. Oktober 1939 in der Stadt Wloclawek. Im Generalgouvernement, also dem von Deutschland direkt besetzten Teil Polens, ordnete Generalgouverneur Hans Frank am 23. November 1939 an, dass alle Juden über zehn Jahren einen „Judenstern“ tragen müssen. Dabei handelte es sich um einen blauen sechszackigen Stern auf einer weißen Armbinde, die am rechten Oberarm oberhalb der Kleidung anzubringen war. Das Nichttragen der Armbinde wurde streng bestraft.
Unmittelbar nach dem Einmarsch der Deutschen in die Sowjetunion am 22. Juni 1941 wurde das Tragen eines Judenkennzeichens eingeführt, obwohl es keine allgemeine Anweisung dafür gab. In dem kurzen Zeitraum zwischen der deutschen Invasion und dem Massenmord an Juden in der gesamten Sowjetunion wurden in den einzelnen Regionen unterschiedliche Kennzeichen getragen.
Am 1. September 1941 verfügte Reinhard Heydrich schließlich, dass alle Juden ab sechs Jahren im Deutschen Reich ein Kennzeichen zu tragen haben. Dieses bestand aus einem gelben Davidstern auf schwarzem Grund und musste im Brustbereich getragen werden. Innerhalb des Sterns war das Wort „Jude“ entweder auf Deutsch oder in der jeweiligen Landessprache angebracht. Die Anordnung galt für alle deutschen Juden und alle Juden in den von Deutschland annektierten Gebieten: Elsass, Böhmen-Mähren und dem Warthegau (das von Deutschland annektierte Gebiet Westpolens).
Im von Deutschland besetzten Westeuropa stießen die Versuche zur Einführung eines Kennzeichens auf unterschiedlich starken Widerstand seitens der lokalen Bevölkerung, der Beamten und sogar der Wehrmacht.
In Belgien und den Niederlanden ordneten die deutschen Besatzer das Tragen des Kennzeichens im Frühjahr 1942 an. Der deutsche Militärkommandant in Frankreich verfügte, dass alle Juden ab sechs Jahren auf der linken Seite der Brust einen gelben Stern in der Größe einer Handfläche mit der Aufschrift „Juif“ tragen müssen. Die Verordnung wurde am 7. Juni 1942 erlassen. Der bürokratische Widerstand der französischen Beamten bewirkte jedoch, dass in Vichy-Frankreich nie eine derartige Maßnahme umgesetzt wurde, auch nicht, als die Wehrmacht im November 1942 diese Regionen Frankreichs besetzte.
In Dänemark wurde nie ein jüdisches Kennzeichen eingeführt. Die Geschichte, wonach der dänische König Christian X. aus Solidarität mit den Juden selbst einen gelben Stern trug, ist frei erfunden. Dieser Mythos mag seinen Ursprung in einer Bemerkung haben, die der König gegenüber seinem Finanzminister Vilhelm Buhl gemacht haben soll. Er soll geäußert haben, dass, wenn die Deutschen den Stern in Dänemark einführten, „wir ihn vielleicht alle tragen sollten“.
Auch in Norwegen wurde das Kennzeichen nie eingeführt. Allerdings mussten ab dem 10. Januar 1942 alle Juden einen Ausweis mit sich führen, in dem der Buchstabe „J“ eingestempelt war.
Viele von Deutschlands Verbündeten folgten dem Beispiel der Nationalsozialisten und verlangten das Tragen verschiedener Varianten des Kennzeichens von ihrer jüdischen Bevölkerung. In Kroatien wurde nach dem Einmarsch deutscher Truppen in Zagreb und Gründung der unabhängigen, mit Deutschland verbündeten Kroatischen Republik das Tragen eines Kennzeichens für Juden ab Mai 1941 Pflicht. Das Kennzeichen war insofern ungewöhnlich, als dass es aus einem großen gelben Rechteck mit einem Davidstern und dem Buchstaben Ž für Židov bestand (kroatisch für Jude). Manchmal war auch das ausgeschriebene Wort im unteren Bereich angebracht.
In der Slowakischen Republik, die 1939 als römisch-katholischer Verbündeter des NS-Regimes gegründet wurde, wurde das Kennzeichen am 9. September 1941 eingeführt. Das Tragen des Kennzeichens war Bestandteil einer umfassenden antisemitischen Gesetzgebung, die Juden auf der Grundlage rassischer Kriterien neu definierte.
In Ungarn gab es Widerstand gegen das Kennzeichen, sodass es erst im März 1944 eingeführt wurde, nachdem die Deutschen in das Land einmarschiert waren und die Kallay-Regierung gestürzt worden war, die diese Maßnahme zuvor abgelehnt hatte.
Das bulgarische Kabinett ordnete das Tragen eines Kennzeichens aus gelbem Kunststoff am 26. August 1942 an. Die Maßnahme war bei den Bulgaren jedoch unbeliebt. Viele weigerten sich, das Abzeichen zu tragen. Nur etwa ein Fünftel der Juden in Sofia leisteten der Anordnung Folge.
In Rumänien wurde der gelbe Davidstern im September 1941 in den besetzten Provinzen Bessarabien und Bukowina und im Juli 1942 in Transnistrien eingeführt. Im Regat (auch bezeichnet als „Altrumänisches Königreich“, da es die ursprünglichen Landesgrenzen vor 1914 umfasste) stieß die Einführung des Kennzeichens auf wenig Zustimmung. Nur in Moldawien fügten sich die Juden ab Mai 1944 unter deutschem Druck der Anordnung zum Tragen des Kennzeichens.
Einzelne Ausnahmefälle
Bestimmte Personen waren vom Tragen des Kennzeichens befreit, was jedoch in Westeuropa häufiger der Fall war als in Osteuropa. Zu denjenigen, die das Kennzeichen nicht tragen mussten, gehörten unter anderem:
- ausländische Juden, insbesondere aus neutralen Ländern
- Juden, deren Arbeit für die Deutschen von Bedeutung war, z. B. Leiter von Großbetrieben
- einige Vertreter der Judenräte
- Kollaborateure
- Juden in sog. „Mischehen“
Kennzeichen im Lagersystem
Die Deutschen führten ein komplexes System von Erkennungsabzeichen für KZ-Häftlinge ein. In der Regel bestand das Abzeichen aus einem auf der Spitze stehenden Dreieck, dessen Farbe die Kategorie des Häftlings angab.
Juden, die in Lagern inhaftiert waren, wurden mit zwei gelben Dreiecken gekennzeichnet, die einen Davidstern bildeten. Diese waren aus Stoff und auf die Lagerbekleidung aufgenäht. Andere Häftlingskategorien waren unter anderem durch Dreiecke in folgenden Farben dargestellt: rot (politische Gefangene), grün (Kriminelle), schwarz (Asoziale), braun (Sinti und Roma, ursprünglich schwarz), rosa (Homosexuelle).
Diese Kategorien konnten durch Kombination weiter spezifiziert werden. So musste etwa ein aus politischen Gründen inhaftierter Jude ein rotes Dreieck über einem gelben Dreieck tragen. Bei ausländischen Gefangenen wurde ein Buchstabe zur Angabe des Herkunftslandes in das Abzeichen aufgenommen, z.B. „P“ für Pole.