Die Gestapo war die politische Polizei des NS-Regimes. 

Die Bezeichnung Gestapo ist die Kurzform von Geheime Staatspolizei

Die Gestapo war jedoch nicht die erste politische Polizei in der Geschichte Deutschlands. In Deutschland, wie in vielen anderen europäischen Ländern auch, hatte die politische Polizeiarbeit eine lange Geschichte. 

Die politische Polizei ist eine Sonderform der Polizeiarbeit. Ihr Ziel ist die Wahrung des politischen status quo. Politische Polizeikräfte schützen einen Staat oder eine Regierung vor Staatsgefährdung, Sabotage oder Umsturz. Dazu überwachen sie die Bürger und sammeln Informationen über sie. Diese Methoden helfen ihnen dabei, innere Bedrohungen zu identifizieren, die sich gegen die Regierung richten. Politische Polizeikräfte werden manchmal auch als Geheimpolizei bezeichnet. Autoritäre Staaten, wie etwa das NS-Regime, stützen sich auf eine solche Geheimpolizei, um ihre Macht aufrechtzuerhalten und abzusichern.  

Die Gestapo – Symbol der NS-Brutalität 

Die Gestapo war für ihre Brutalität berüchtigt. Die Einrichtung und ihre Mitglieder gelten bis heute als Synonym für autoritäre Überwachung. 

Das Wort Gestapo wird heute oft als Sammelbegriff für die Täter von NS-Verbrechen verwendet. De facto war die Gestapo jedoch nur eine von vielen Einrichtungen, die NS-Verbrechen begingen. Auch andere Polizeikräfte waren am Holocaust beteiligt. Dazu gehörten unter anderem die Kriminalpolizei und die uniformierte Ordnungspolizei

Die Gestapo hatte ihren brutalen Ruf nicht ohne Grund. Ihre Mitglieder setzten bei Verhören Folter und Gewalt ein. Die Gestapo koordinierte ferner die Judentransporte in die Todeslager. Darüber hinaus unterdrückte sie gewaltsam die Widerstandsbewegung in Deutschland und in dem von Deutschland besetzten Europa.

Politische Überwachung in der Weimarer Republik

Bevor die Nationalsozialisten 1933 an die Macht kamen, war Deutschland eine Demokratie. Die Weimarer Republik bestand von 1918 bis 1933. Deutschland hatte eine föderalistische Ordnung, die aus mehreren Ländern bestand. Dazu gehörten unter anderem Preußen, Bayern und Sachsen. Die meisten dieser Länder hatten eine eigene politische Polizei. 

Die Verfassung der Weimarer Republik garantierte den Bürgern Freiheitsrechte und gesetzlichen Schutz. Dazu gehörten unter anderem Redefreiheit, Pressefreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz. Die politische Polizei musste diese Rechte respektieren. Willkürliche Polizeiaktionen waren somit durch die Verfassung ausgeschlossen. Dennoch war die politische Polizei während der Weimarer Republik aktiv. 

Sie konzentrierte sich vornehmlich auf die Eindämmung von politischer Gewalt, die von antidemokratischen Bewegungen der extremen Rechten und Linken ausging. Dazu gehörten sowohl die NSDAP als auch die kommunistische Partei. Beide Parteien fanden ab 1930 in Deutschland immer mehr Zuspruch. In den folgenden drei Jahren hatte die politische Polizei der Weimarer Republik zusehends Schwierigkeiten, die Oberhand über die oft gewalttätigen Massenbewegungen zu behalten. 

Nazifizierung der politischen Polizei 

Adolf Hitler spricht auf einer SA-Kundgebung

Am 30. Januar 1933 wurde Hitler zum Reichskanzler ernannt. Hitler und den Nationalsozialisten planten die Errichtung einer Diktatur. Dazu war es erforderlich, jegliche politische Opposition auszuschalten. Diese Aufgabe wollte das neue NS-Regime der politischen Polizei übertragen. Dazu mussten jedoch zunächst einige Hindernisse überwunden werden.

Hindernisse bei der Nazifizierung der politischen Polizei

Anfangs gab es zwei wesentliche Hindernisse: 

  1. Die Verfassung der Weimarer Republik war nach wie vor gültig. Sie enthielt rechtliche Grundlagen, die Schutz vor willkürlichen Polizeiaktionen boten.  
  2. Die politische Polizei war dezentral organisiert. Sie unterstand weiterhin den jeweiligen Landesregierungen. Der Polizeiapparat war Hitler in seiner Funktion als Reichskanzler nicht direkt unterstellt.

Diese beiden Tatsachen schränkten den legalen Einsatz der politischen Polizei durch Hitler und die Nationalsozialisten ein. So war es den Nationalsozialisten in den ersten Wochen des Regimes beispielsweise nicht möglich, die politische Polizei ohne rechtliche Grundlage mit der Verhaftung von Kommunisten zu beauftragen. Dies änderte sich jedoch schon bald. 

Ausräumen rechtlicher Hindernisse

Ab Februar 1933 bediente sich das NS-Regime mehrerer Notverordnungen, um die Demokratie in Deutschland auszuhebeln. Mit diesen Verordnungen wurde die politische Polizei von gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Einschränkungen entbunden. Die wichtigste war die so genannte Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933. Durch die Verordnung wurden Individualrechte und gesetzlicher Schutz ausgehebelt, zum Beispiel das Recht auf Privatsphäre. Dadurch wurden Untersuchungen, Verhöre und die Verhaftung politischer Gegner für die Polizei einfacher. Die Polizei konnte nun problemlos private Post lesen, Telefonate abhören und Wohnungen ohne Durchsuchungsbefehl durchsuchen.

Schaffung der Gestapo

Das NS-Regime beabsichtigte, eine zentrale politische Polizei einzurichten, die der NS-Führung direkt unterstellt war. Dazu musste das bislang bestehende dezentrale Polizeisystem grundlegend reformiert werden. Dieser Prozess dauerte mehrere Jahre. Er beinhaltete die Nazifizierung des gesamten Polizeiapparats. 

In den frühen 1930er Jahren war die politische Polizei dem jeweiligen Landesrecht unterstellt. Dadurch kam es immer wieder zu lokalen Machtkämpfen. Ende 1936 hatten die Nationalsozialisten dann eine zentrale politische Polizeieinheit unter Heinrich Himmler, Reichsführer der SS, etabliert. Dies war die Geheime Staatspolizei (Gestapo). 

Die Position der Gestapo wurde im Sommer 1936 weiter gestärkt. Zu der Zeit wurde sie mit der Kriminalpolizei (Kripo) zusammengeführt. Zusammen bildeten die beiden Einheiten eine neue Organisation, die sogenannte Sicherheitspolizei (SiPo). Die Sicherheitspolizei wurde von Himmlers Stellvertreter Reinhard Heydrich geleitet. Heydrich war außerdem verantwortlich für den Sicherheitsdienst (SD). 

Im September 1939 wurden Sicherheitspolizei und Sicherheitsdienst offiziell unter dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zusammengefasst. Die Gestapo wurde zu Amt IV des RSHA, wurde jedoch weiterhin als Gestapo bezeichnet. 

Wer arbeitete für die Gestapo? 

Die Gestapo bestand aus zivilgekleideten Polizisten, die mehrheitlich eine fachliche Ausbildung absolviert hatten. Oft waren sie bereits in der Weimarer Republik als Polizeikommissare oder in der politischen Polizei tätig. Heinrich Müller beispielsweise hatte bereits seit 1919 bei der Polizei in München gearbeitet, als er 1939 zum Chef der Gestapo aufrückte. Fachlich ausgebildete Polizisten wie Müller brachten ihre Erfahrung, Wissen und Fähigkeiten in die Gestapo ein. 

Doch nicht alle Mitglieder der Gestapo waren erfahrene Polizisten. Einige kamen über den Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (SD) zur Gestapo. Bei den SD-Mitgliedern handelte es sich um NS-Ideologen mit wenig oder gar keiner polizeilichen Ausbildung. Sie wurden von Himmler mit dem Ziel angeheuert, das Polizeisystem in eine ideologisch ausgerichtete Einheit zu transformieren. 

So vereinte die Gestapo schließlich das Wissen erfahrener Polizisten mit dem Eifer von NS-Ideologen. 

Was war die Aufgabe der Gestapo?

Aufgabe der Gestapo war es, „jeglichen Versuch staatlicher Bedrohung zu untersuchen und niederzuschlagen“. Aus Sicht der Nationalsozialisten stellten zahlreiche Verhaltensweisen eine staatliche Bedrohung dar, von organisiertem politischen Widerstand bis hin zu kritischen Äußerungen Einzelner über das Regime. Selbst die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen galt als Bedrohung. Um all diese potenziellen Bedrohungen abzuwehren, wurde die Gestapo mit enormen Befugnissen ausgestattet. 

Eine Methode, ihre Aufgabe zu erfüllen, bestand für die Gestapo darin, die neuen NS-Gesetze umzusetzen. Einige dieser Gesetze definierten Regimekritik allgemein als Sicherheitsbedrohung. Ein Gesetz vom Dezember 1934 definierte Kritik an der NSDAP oder am NS-Regime als illegal. Witze über Hitler konnten als bösartiger Angriff gegen den Staat oder die Partei gewertet werden. Man konnte dafür von der Gestapo verhaftet, vor ein Sondergericht gestellt oder in einem Konzentrationslager inhaftiert werden. 

Die Aufgaben der Gestapo gingen jedoch weit über die Überwachung individueller Verhaltensweisen hinaus. Sie waren auch für die Umsetzung der NS-Ideologie zuständig, nach der ganze Gruppen von Menschen als rassische oder politische Feinde galten. Die Mitgliedschaft in der kommunistischen Partei oder ein jüdischer Hintergrund waren ausreichend, um als Staatsfeind in Betracht und ins Visier der Gestapo zu kommen.

Die „arischen Deutschen“ kamen in den 1930er Jahren nicht mit der Gestapo in Berührung und hatten dies auch nicht zu befürchten. Für politische Gegner, religiöse Gruppen (etwa die Zeugen Jehovas), Homosexuelle und Juden war die Gestapo jedoch eine konstante Bedrohung.

Machtinstrument Schutzhaft

Das NS-Regime hatte den Gestapo-Beamten umfangreiche Befugnisse übertragen, die es ihnen erlaubten, eigenmächtig über das Schicksal der von ihnen verhafteten Personen zu entscheiden.  

Die Gestapo war insbesondere berechtigt, Personen direkt in ein Konzentrationslager zu schicken. Dies wurde als ,,Schutzhaft" bezeichnet. Mit dem Instrument der Schutzhaft konnte die Gestapo das Gerichtssystem umgehen. Personen in Schutzhaft hatten keinen Anspruch auf Rechtsbeistand, konnten nicht gegen ihr Urteil vorgehen und durften sich nicht selbst vor Gericht verteidigen. In einigen Fällen setzte die Gestapo die Schutzhaft gezielt ein, um Gerichtsbeschlüsse außer Kraft zu setzen. In der Regel war dies der Fall, wenn sie ein Gerichtsurteil für zu milde befanden. 

Als Institution unterlag die Gestapo keiner gesetzlichen oder administrativen Kontrolle. Dies hatte zur Folge, dass keine andere Institution, auch kein Gericht, die Entscheidungen der Gestapo aufheben konnte. Die Gestapo hatte das letzte Wort. 

Wie arbeitete die Gestapo? 

Die Gestapo verfolgte ihre Aufgabe mit radikalen Mitteln. Sie wendete zwar auch übliche polizeiliche Untersuchungsmethoden an, kannte dabei jedoch keine gesetzlichen Grenzen. Sie ging Denunzierungen aus der Bevölkerung nach, führte willkürliche Hausdurchsuchungen durch und wendete brutale Verhörmethoden an. Das Schicksal der Verhafteten lag letztlich in den Händen der Gestapo. 

Denunzierungen

Manchmal leitete die Gestapo von sich aus Untersuchungen ein. In anderen Fällen erhielt sie aber auch Hinweise aus der Bevölkerung. Jeder Nachbar, Bekannte, Kollege, Freund und sogar jedes Familienmitglied konnte der Gestapo Personen melden, die sich illegal oder verdächtig verhielten. Auch andere Polizeieinheiten und NS-Organisationen informierten die Gestapo über potenzielle Verbrechen oder Bedrohungen. 

Dies wurde in der NS-Zeit als Denunzierung bezeichnet. Denunzierungen waren oft ideologisch, politisch oder durch eigenes Interesse begründet. Die Konsequenzen für die denunzierten Personen waren mitunter schwerwiegend. 

Willkürliche Durchsuchungen und Überwachung

Im Zuge ihrer Ermittlungen befragte die Gestapo Zeugen, führte Durchsuchungen in Häusern und Wohnungen durch und überwachte Zielpersonen. Für derartige Aktivitäten gab es in der NS-Zeit keine Grenzen. Die Gestapo brauchte keinerlei richterlichen Beschluss, um die Post eines Verdächtigen zu lesen, in Privaträume einzudringen oder Telefonate abzuhören. 

Viele Menschen fürchteten die Überwachung durch die Gestapo. Tatsächlich waren die personellen Ressourcen der Gestapo jedoch begrenzt, sodass diese Methoden nur in besonderen Fällen angewendet wurden. Es gab keine breit angelegte Überwachung der deutschen Bevölkerung. Das war auch der Grund, weshalb Denunzierungen eine so hohe Bedeutung zu kam. 

Verhöre

Die Gestapo war für ihre schonungslosen Verhörmethoden berüchtigt. Die Beamten der Gestapo machten regelmäßig von Einschüchterungen sowie psychischer und physischer Folter Gebrauch. Es war üblich, die in ihrer Obhut befindlichen festgesetzten Personen zu schlagen. Trotz der brutalen Verhörmethoden legte die Gestapo selbst eher selten Hand an, wenn es um die Ermordung der Inhaftierten ging. Allerdings überlebten einige Menschen die Verhöre bzw. ihre Festsetzung durch die Gestapo nicht. 

Macht über das Schicksal der Inhaftierten 

Die Gestapo-Beamten konnten in ihrem Ermessen über das Schicksal der Menschen entscheiden. Die Beamten konnten sich milde zeigen und Personen laufen lassen, Akten schließen oder lediglich Verwarnungen oder Bußgelder aussprechen. 

Sie konnten aber auch schonungslos sein und festgesetzte Personen für unbegrenzte Zeit inhaftieren oder in ein Konzentrationslager schicken. All diese Entscheidungen wurden allein von der Gestapo selbst überwacht.   

Gestapo und Judenverfolgung vor dem Krieg

Die Nationalsozialisten betrachteten die deutschen Juden als ,,rassische Bedrohung" für das deutsche Volk und das Regime. Die Gestapo war deshalb im Rahmen ihrer Aufgabe, den Staat zu schützen, dafür zuständig, die Juden polizeilich zu überwachen. In der zweiten Hälfte der 1930er Jahre wurde dies immer wichtiger. 

In den ersten beiden Jahren des NS-Regimes lag das Augenmerk der Gestapo nicht auf der Überwachung der jüdischen Bevölkerung. Damals ging es primär um die Kontrolle politischer Gegner. 1933 und 1934 wurden von der Gestapo auch einige Juden inhaftiert, in der Regel aber deshalb, weil sie Kommunisten oder Sozialdemokraten waren. Die Gestapo betrachtete sie als politische Widersacher. 

Nürnberger Gesetze und „Rassenschändung“

Die Einbindung der Gestapo in judenfeindliche Maßnahmen begann mit der Verabschiedung der Nürnberger Rassengesetze im Herbst 1935. Diese verboten die Eheschließung zwischen jüdischen und nichtjüdischen Deutschen (Letztere wurden von den Nationalsozialisten als Menschen „deutschen Blutes“ bezeichnet). Auch außereheliche sexuelle Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden wurden kriminalisiert und erfüllten den Tatbestand der ,,Rassenschande"

Als Reaktion auf die neuen Gesetze errichteten die Gestapo-Ämter im ganzen Land sogenannte Judenreferate. Zu ihren Zuständigkeiten gehörte die Untersuchung von Fällen von „Rassenschande“. 

Emigration und die „Judenfrage“

Die Judenreferate der Gestapo verfolgten auch die Emigration der Juden. In den 1930er Jahren sah das NS-Regime in der Auswanderung der Juden die beste Möglichkeit, die „Judenfrage“ zu lösen. Die Gestapo koordinierte und beschleunigte zahlreiche Aspekte des Auswanderungsverfahrens. Damals war dies ihre Methode, mit der vermeintlichen Bedrohung durch die Juden für das Regime umzugehen. Die Judenreferate sorgten aber auch dafür, dass das Vermögen der Juden im Land blieb und dem NS-Staat überschrieben wurde.

Die Gestapo während des Krieges

Die bekanntesten und schlimmsten Verbrechen der Gestapo fanden während des Zweiten Weltkriegs, also in den Jahren zwischen 1939 und 1945 statt. 

In dieser Zeit war die Gestapo sowohl innerhalb Deutschlands als auch in den besetzten Gebieten mit zahlreichen Aufgaben betraut. Diese waren darauf ausgelegt, die Sicherheit des Regimes zu garantieren. Der Krieg radikalisierte die Rolle der Gestapo. In den von Deutschland besetzten Gebieten ging die Gestapo brutal und ungestraft gegen die lokale Bevölkerung vor.  

Während des Kriegs war die Gestapo insbesondere an folgenden Aktionen beteiligt: 

  • Vernehmung und strenge Bestrafung von Zivilisten, die Kriegsbemühungen untergruben oder sich gegen das Regime auflehnten
  • Unterstützung der Einsatzgruppen bei Massenerschießungen von Juden und anderen Personen
  • Beaufsichtigung von Zwangsarbeitern in Deutschland und in den besetzten Gebieten
  • Zerschlagung von Widerstandsbewegungen in Deutschland und in den besetzten Gebieten
  • Organisation von Judendeportationen aus ganz Europa in Ghettos, Konzentrationslager, Tötungsstätten und Vernichtungslager