This image originates from a film produced by the Reich Propaganda Ministry.

Zwangssterilisation: Eine Form nationalsozialistischer Verfolgung

Die Zwangssterilisation stellte eine zentrale Form der NS-Verfolgung dar und diente als Instrument des Völkermords. Zwischen 1933 und 1945 wurden in Deutschland Hunderttausende Menschen durch das NS-Regime zwangssterilisiert. Die Nazis betrachteten diese Personen als „rassisch“ oder biologisch „minderwertig“. Ihr Ziel war es, zu verhindern, dass diese Menschen ihre angeblich minderwertigen „rassischen“ oder genetischen Eigenschaften an zukünftige Generationen weitergeben konnten.

Wichtige Fakten

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    Zu den Gruppen, die der Zwangssterilisation während der NS-Zeit zum Opfer fielen, gehörten Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen, Roma sowie andere Menschen, die von den Nationalsozialisten abwertend als „Zigeuner“ bezeichnet wurden, ebenso wie Schwarze Menschen und Menschen verschiedener ethnischer Herkunft in Deutschland.

  • 2

    Im nationalsozialistischen Deutschland war die Vasektomie die übliche Sterilisationsmethode bei Männern. Bei Frauen wurde meist eine Eileiterunterbindung durchgeführt.

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    In Auschwitz und anderen Konzentrationslagern führten Ärzte an Hunderten von Häftlingen grausame experimentelle Sterilisationsversuche ohne deren Einwilligung durch.

Die Zwangssterilisation stellte eine Form der NS-Verfolgung dar und diente als Instrument des Völkermords. Die Sterilisation ist ein medizinischer Eingriff, der es einer Person unmöglich macht, Kinder zu zeugen oder zu gebären. Von Zwangssterilisation wird gesprochen, wenn dieser medizinische Eingriff ohne eine freiwillige und informierte Einwilligung der betroffenen Person durchgeführt wird. 

Von 1933 bis 1945 ließ das NS-Regime Menschen, die es als „rassisch“ oder biologisch „minderwertig“ einstufte, zwangssterilisieren. Das Ziel der Nationalsozialisten war es, zu verhindern, dass diese Menschen ihre angeblich minderwertigen „rassischen“ oder genetischen Eigenschaften an zukünftige Generationen weitervererben konnten. Das NS-Regime ließ Hunderttausende Menschen in Deutschland zwangsweise sterilisieren. Unter den Betroffenen waren Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen, Roma und Schwarze Menschen. Führende Nationalsozialisten behaupteten, diese Menschen stellten eine Bedrohung für die Gesundheit, Stärke und „Reinheit“ der sogenannten „arischen Rasse“ dar. 

Im nationalsozialistischen Deutschland war die Vasektomie die übliche Sterilisationsmethode bei Männern. Bei Frauen wurde meist eine Eileiterunterbindung durchgeführt. Das NS-Regime ließ außerdem einige Männer kastrieren, denen Homosexualität oder bestimmte Sexualdelikte vorgeworfen wurden. Während des Zweiten Weltkriegs führten SS-Ärzte in Auschwitz und Ravensbrück grausame Sterilisationsversuche an Häftlingen in Konzentrationslagern durch. 

Heute kann Zwangssterilisation nach internationalem Recht als Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt werden.

Zwangssterilisation: Ein Werkzeug der Eugenik

Die Zwangssterilisation ist ein Werkzeug der Eugenik. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Eugenik ein international weit verbreitetes wissenschaftliches Forschungsfeld. Die Annahme bestand darin, dass sich die Gesellschaft durch gezielte Fortpflanzung verbessern ließe. Unterstützer sowie Praktizierende der Eugenik werden als Eugeniker bezeichnet. Heute gilt die Eugenik weitgehend als wissenschaftlich diskreditiert. 

Eugeniker vertraten die Ansicht, dass gesellschaftliche Probleme – wie Kriminalität oder Armut – auf erbliche anstelle soziale Faktoren zurückzuführen seien. Sie versuchten daher, erbliche Ursachen für diese Probleme zu identifizieren und schlugen „biologische Lösungen“ vor. Eine dieser vorgeschlagenen Maßnahmen war die Sterilisation von Menschen, die sie als kriminell, „minderwertig“ oder „sittlich verdorben“ einstuften. Viele Eugeniker befürworteten freiwillige oder verpflichtende Sterilisationen, um zu verhindern, dass sich Menschen fortpflanzten, die sie für minderwertig hielten. 

Das nationalsozialistische Regime in Deutschland (1933–1945) übernahm eugenische Vorstellungen. Die Nationalsozialisten setzten eugenische Werkzeuge wie die Zwangssterilisation ein, um Menschen zu verfolgen, die sie als „rassisch“ oder biologisch „minderwertig“ betrachteten. 

Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und die Zwangssterilisation von Menschen mit Behinderungen  

Am 14. Juli 1933 verabschiedete die NS-Diktatur das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (auch Erbgesundheitsgesetz genannt). Dieses Gesetz schrieb die Zwangssterilisation von Menschen vor, bei denen eine der neun im Gesetz genannten Krankheiten diagnostiziert wurde, die als erblich galten. Die im Gesetz aufgeführten Krankheiten waren: 

  • „angeborene Schwachsinnigkeit“ 
  • Schizophrenie
  • „zirkuläres (manisch-depressives) Irresein“ (heute: bipolare Störung)
  • erbliche Fallsucht (Epilepsie)
  • „erblicher Veitstanz (Huntingtonsche Chorea)“ (heute: Chorea Huntington)
  • erbliche Blindheit
  • erbliche Taubheit 
  • schwere erbliche körperliche Missbildung
  • „schwerer Alkoholismus“ 

Das Ziel des Gesetzes bestand darin, die Geburt von Kindern zu verhindern, die ebenfalls an diesen Krankheiten leiden könnten.

Unter dem nationalsozialistischen Regime wurde die Diagnose „angeborener Schwachsinn“ sehr weit ausgelegt. Das Regime ordnete in diese Kategorie auch Menschen ein, die sich nach NS-Auffassung „sozial abweichend“ verhielten, sowie Menschen, die Tests nicht bestehen konnten, welche angeblich die Intelligenz oder die soziale Konformität messen sollten. Viele Menschen, die von Polizeibeamten oder Sozialarbeitern als „asozial“ bezeichnet wurden, wurden deshalb als „schwachsinnig“ eingestuft und zwangssterilisiert. Dazu gehörten auch Schwarze Deutsche, Menschen verschiedener ethnischer Herkunft sowie deutsche Roma.  

Spezielle Erbgesundheitsgerichte

Nach dem Erbgesundheitsgesetz konnten Menschen selbst einen Antrag auf Sterilisation stellen. Sie konnten jedoch auch von anderen Personen gemeldet werden. Ärzte, Gesundheitsbeamte, Verwaltungsangestellte im Gesundheitswesen und andere meldeten Personen, die ihrer Ansicht nach sterilisiert werden sollten. Jeder Fall wurde vor einem Erbgesundheitsgericht (EGG) verhandelt. Diese Gerichte setzten sich aus einem Richter, einem Amtsarzt und einem weiteren externen Facharzt zusammen. Die Gerichte sollten den Eindruck vermitteln, dass die Sterilisationsmaßnahme Folge eines rechtsstaatlichen Verfahrens war. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle entschieden die Gerichte jedoch zugunsten der Zwangssterilisation. 

Nachdem das Gericht zugunsten der Zwangssterilisation entschieden hatte, führte ein zugelassener Arzt den Eingriff durch. Wenn sich Betroffene weigerten, zur Operation zu erscheinen, konnte die Polizei sie dazu zwingen. Hunderte Menschen – überwiegend Frauen – starben infolge der Zwangssterilisationen.

Insgesamt wurden schätzungsweise 400.000 Menschen in Deutschland auf Grundlage dieses Gesetzes zwangsweise sterilisiert.

„Außerrechtliche“ Zwangssterilisation von Schwarzen Menschen und Roma unter dem NS-Regime

German publication on multiracial children in the Rhineland

Bilder aus einer deutschen Publikation über die Besetzung des Rheinlands (1918–1930) und über Kinder aus Beziehungen zwischen weißen Müttern und schwarzen Soldaten. Veröffentlichung aus dem Zeitraum 1936–1939.

Nachweise:
  • Library of Congress

Das nationalsozialistische Regime ließ auch ohne rechtliche Grundlage Menschen zwangssterilisieren. Zu dieser Gruppe gehörten Schwarze Menschen, Menschen verschiedener ethnischer Herkunft und Roma. 

„Außerrechtliche“ Zwangssterilisation von Schwarzen Menschen und Menschen verschiedener ethnischer Herkunft in Deutschland

Das NS-Regime ließ Hunderte Schwarze Menschen und Menschen verschiedener ethnischer Herkunft in Deutschland zwangssterilisieren, weil die Nationalsozialisten die Geburt weiterer Generationen dieser Bevölkerungsgruppen verhindern wollten. Das Regime versuchte damit, die sogenannte „Rassenmischung“ zu verhindern. 

In den 1930er Jahren koordinierte ein geheimes Gestapo-Programm die Zwangssterilisation einer Gruppe von Kindern verschiedener ethnischer Herkunft im Rheinland. Diese Kinder wurden von den Nationalsozialisten abwertend als „Rheinlandbastarde“ bezeichnet. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden bis Ende 1937 mindestens 385 Kinder und Jugendliche zwangssterilisiert. Da es keine rechtliche Grundlage für die Sterilisation gab, wurden die Familien zur Erteilung ihrer Zustimmung genötigt. 

Auch während des Zweiten Weltkriegs (1939–1945) ließ das NS-Regime eine unbekannte Zahl Schwarzer Menschen und Menschen verschiedener ethnischer Herkunft ohne rechtliche Grundlage zwangsweise sterilisieren.

Zwangssterilisation von Roma und Sinti in Deutschland

Das nationalsozialistische Regime ließ etwa 2500 Roma aus „rassischen“ und „biologischen“ Gründen zwangssterilisieren. Etwa 500 dieser Sterilisationen erfolgten auf Grundlage des Erbgesundheitsgesetzes. Häufig geschah dies auf Empfehlung der Polizei oder im Zusammenhang mit einer Geburt oder medizinischen Behandlung.

Mit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs führte das NS-Regime zunehmend Zwangssterilisationen von Roma außerhalb jedes gesetzlichen Rahmens durch. Deutsche Behörden sterilisierten Menschen, die sie als „Zigeunermischlinge“ bezeichneten, zwangsweise, anstatt sie (wie sogenannte „Zigeuner“) nach Auschwitz zu deportieren. Anfang 1945 sterilisierte der Arzt Franz Lucas etwa 40 Roma-Veteranen der deutschen Wehrmacht im Männerlager des Konzentrationslagers Ravensbrück. Roma wurden zudem in Konzentrationslagern grausamen Sterilisationsversuchen unterzogen.

Die Kastration durch das NS-Regime

Das nationalsozialistische Justizsystem führte auch die Kastration als rechtliche Maßnahme ein. Seit Ende 1933 konnten Gerichte für bestimmte Sexualdelikte eine Zwangskastration anordnen. 1935 wurde das Erbgesundheitsgesetz ergänzt: Die Änderung sah vor, dass ein Mann, der wegen bestimmter Sexualdelikte verurteilt worden war, sich für eine angeblich „freiwillige“ Kastration entscheiden konnte. Gemäß der Gesetzesänderung würde diese Entscheidung es dem Mann ermöglichen, „sich von einem entarteten Sexualtrieb zu befreien, der zu weiteren Straftaten führen könnte“. Diese Regelung galt für Männer, denen ein Verstoß gegen Paragraf 175 vorgeworfen wurde. Paragraf 175 des NS-Strafgesetzbuchs stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. In einigen Fällen konnten Männer, die nach diesem Gesetz inhaftiert waren, eine vorzeitige Entlassung erreichen, wenn sie einer Kastration zustimmten. 

Sterilisationsversuche an Häftlingen in Konzentrationslagern

Jewish women and children deported from Hungary, separated from the men, line up for selection.

Jüdische Frauen und Kinder, die aus Ungarn deportiert wurden, stehen, getrennt von den Männern, zur Selektion in Auschwitz an. Durch Deutschland besetztes Polen, Mai 1944.

Nachweise:
  • Yad Vashem Photo Archives

Während des Zweiten Weltkriegs führten Ärzte in Konzentrationslagern medizinische Experimente durch. Viele dieser Experimente waren grausam, schmerzhaft und verliefen oft tödlich. Sie wurden an Tausenden von Häftlingen ohne deren Einwilligung durchgeführt. Die Zwangssterilisation war Teil dieser Experimente. 

Ab 1942 führte der Gynäkologe Carl Clauberg medizinische Experimente im Konzentrationslagerkomplex Auschwitz durch. Sein Ziel war es, eine Methode zur nicht-chirurgischen Massensterilisation zu entwickeln. Als Versuchspersonen verwendete er mehrere Hundert Frauen, überwiegend jüdische Häftlinge. Clauberg injizierte chemische Substanzen in ihre Eileiter, wodurch diese verklebten. Diese chemischen Sterilisationen führten häufig zu starken Schmerzen, Sepsis, Organversagen und zum Tod. Als sich sowjetische Truppen Auschwitz näherten, wurde Clauberg in das Konzentrationslager Ravensbrück verlegt, wo er die Sterilisationsversuche an Roma-Häftlingen fortsetzte.

Auch der SS-Arzt Horst Schumann führte in Auschwitz Sterilisationsversuche durch. Er verwendete Röntgengeräte, um jüdische Häftlinge – Männer und Frauen – zwangsweise zu sterilisieren, indem ihre Fortpflanzungsorgane der Röntgenstrahlung ausgesetzt wurden. Die Strahlung verursachte schwere Verbrennungen und Entstellungen, die mit großen Schmerzen verbunden waren. In einigen Fällen führten diese Experimente zum Tod.

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