German publication on multiracial children in the Rhineland

Verfolgung Schwarzer durch die Nationalsozialisten

Als die Nationalsozialisten 1933 an die Macht kamen, lebten mehrere Tausend Schwarze in Deutschland. Sie galten als „rassisch minderwertig“ und wurden von den Nationalsozialisten schikaniert und verfolgt. Es existierte zwar kein zentrales, systematisches Programm zur Ermordung Schwarzer, trotzdem wurden viele Schwarze inhaftiert, zwangssterilisiert und getötet.

Wichtige Fakten

  • 1

    Schwarze wurden im NS-Regime schikaniert und diskriminiert. Durch die Rassengesetze wurden ihre sozialen und wirtschaftlichen Möglichkeiten eingeschränkt.

  • 2

    Unter dem NS-Regime wurde eine unbekannte Zahl schwarzer und interkultureller Menschen zwangssterilisiert. Dazu gehörten auch mindestens 385 Kinder aus dem Rheinland, die einen schwarzen Vater und eine weiße Mutter hatten. Diese Kinder wurden abwertend als „Rheinlandbastarde“ bezeichnet.

  • 3

    Eine koordinierte Verhaftungswelle, die sich gegen alle Schwarzen in Deutschland richtete, gab es nicht. Dennoch kamen viele Schwarze am Ende doch als Häftlinge in Zuchthäuser, Gefängnisse, Krankenhäuser, psychiatrische Einrichtungen und Konzentrationslager.

Einführung

Als Adolf Hitler und die Nationalsozialisten 1933 an die Macht kamen, lebten mehrere Tausend Schwarze in Deutschland. Sie galten als „rassisch minderwertig“ und wurden deshalb von den Nationalsozialisten schikaniert und verfolgt. Während der NS-Zeit (1933–1945) wurden mehrere Rassengesetze und Programme verabschiedet, die darauf abzielten, die wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten Schwarzer in Deutschland einzuschränken. Die genaue Zahl der Schwarzen, die schikaniert, inhaftiert, sterilisiert und ermordet wurden, ist nicht bekannt. 

Ursprünge der schwarzen Bevölkerung in Deutschland vor dem Ersten Weltkrieg

Vor dem Ersten Weltkrieg kamen mehrere Tausend Schwarzer aus Afrika, Nord- und Südamerika und der Karibik nach Deutschland. Fast alle von ihnen waren Männer. Ein Großteil von ihnen kam aus den afrikanischen Kolonien Deutschlands, hauptsächlich aus Kamerun. Während der Kolonialzeit galten für die einheimischen Bewohner der Kolonien strenge Migrationsauflagen. Die deutschen Behörden wollten die Zahl der dauerhaft in Deutschland lebenden Schwarzen begrenzen und das Wachstum einer größeren schwarzen Bevölkerung eindämmen. 

Trotz dieser Beschränkungen kamen Schwarze aus den Kolonien und anderen Gebieten oft nach Deutschland, um dort einen Beruf zu erlernen oder einer Arbeit nachzugehen. Sie nahmen Ausbildungsangebote als Lehrlinge und Studenten wahr. Andere arbeiteten als Bedienstete oder Matrosen. Viele wurden angeworben, um sich als bezahlte Darsteller in sogenannten Völkerschauen zu verdingen.

Die Mehrheit der Schwarzen hatte die Absicht, nur kurze Zeit in Deutschland zu bleiben. Die meisten Männer und Frauen, die damals nach Deutschland gereist waren, kehrten vor dem Ersten Weltkrieg (1914–1918) in ihre Heimatländer zurück. Ein kleinerer Anteil beschloss zu bleiben. Einige Schwarze, die nicht geplant hatten, in Deutschland zu bleiben, wurden durch den Krieg dazu gezwungen. Der Ausbruch der Kampfhandlungen im Jahr 1914 schränkte sowohl internationale Reisen als auch die Migration innerhalb und außerhalb Europas ein. 

Selbst nach Ende des Ersten Weltkriegs 1918 war es für die in Deutschland lebenden Bewohner der ehemaligen Kolonien nicht einfach, in ihre Geburtsländer zurückzukehren oder ins Ausland zu ziehen. Grund dafür war, dass Deutschland seine Kolonien gemäß den nach dem Krieg geschlossenen Friedensverträgen aufgeben musste. In der neuen Nachkriegsordnung besaßen die einheimischen Bewohner der ehemaligen deutschen Kolonien weder die deutsche Staatsbürgerschaft noch Pässe oder Reisedokumente. Sie saßen in Deutschland fest und lebten fortan in der Weimarer Republik, die keinerlei rechtlichen Bezug zu den ehemaligen Kolonien hatte. 

Schwarze Einwohner während der Weimar Republik (1918–1933)

Slide shown during lectures at the State Academy for Race and Health in Dresden

Die Tochter einer weißen deutschen Frau und eines schwarzen französischen Soldaten mit Klassenkameradinnen, München, 1936. Dieses Bild war Bestandteil von Vorlesungen in den Bereichen Genetik, Ethnologie und Rassenhygiene an der Staatsakademie für Rassen- und Gesundheitspflege in Dresden.

Nachweise:
  • Library of Congress

Während der Weimar Republik war Deutschland Heimat einer kleinen, von Männern dominierten schwarzen Bevölkerungsgruppe, deren Mitglieder meist vor dem Ersten Weltkrieg nach Deutschland migriert waren. In den frühen 1920er Jahren entwickelten sich manchmal Beziehungen zwischen ihnen und deutschen Frauen, aus denen Ehen und Kinder hervorgingen. Viele afrodeutsche Familien lebten in unmittelbarer Nähe zueinander in Großstädten wie Berlin und Hamburg sowie in München, Hannover und Wiesbaden. 

Soziale Ausgrenzung in der Weimarer Republik

Während der Weimarer Republik gehörte Rassismus zum Alltag der Schwarzen. Dies erschwerte es ihnen zusätzlich, eine Anstellung zu finden, was aufgrund der Weltwirtschaftskrise ohnehin schwierig geworden war. Weiße deutsche Frauen, die mit schwarzen Männern verheiratet waren, wurden geächtet, sodass auch sie kaum Arbeit fanden. Auch in ihren angeheirateten Familien hatten Schwarze mitunter einen schweren Stand. Theodor Wonja Michael, geboren 1925 in Berlin und Sohn eines schwarzen Vaters aus Kamerun und einer weißen deutschen Mutter, erinnert sich daran, dass sein Vater in der Familie seiner Mutter „Tabuthema“ war. 

Die fehlende Staatsbürgerschaft war für viele schwarz-deutsche Familien ein zentrales Problem. Bedingt durch die damalige komplexe Rechtslage in Bezug auf die Staatsbürgerschaft waren nahezu alle schwarzen Männer keine deutschen Staatsbürger. Dies wirkte sich auch auf die Ehefrauen und Kinder aus, deren Staatsbürgerschaft von der des Ehemannes und Vaters abhängig war. Ohne Staatsbürgerschaft war es schwarzen Männern und ihren Ehefrauen und Kindern verwehrt, sich vollständig in das wirtschaftliche, soziale und politische Leben in Deutschland zu integrieren. 

Schwarze Künstler und die Weimarer Kultur

Wenngleich die schwarze Bevölkerung in Deutschland zahlenmäßig gering und marginalisiert war, war sie nicht unbemerkt. In den 1920er Jahren traten Schwarze vor allem als Teil des lebendigen und innovativen kulturellen Lebens der Weimarer Republik hervor. Die wachsende Faszination der Deutschen für afroamerikanische Musik und Performance bot Schwarzen neue Möglichkeiten, sich auf der Bühne zu präsentieren, ganz gleich, ob sie tatsächlich Afroamerikaner waren oder nicht. Sie traten in Theatern, Zirkussen oder bei Live-Musik-Veranstaltungen in Bars und Kabaretts auf und wirkten an Filmen mit. 

„Rheinlandbastarde“: Kinder von Eltern unterschiedlicher Hautfarbe im Rheinland 

Während der Weimarer Republik wurden zwischen 600 und 800 Kinder im Rheinland geboren, deren Eltern eine unterschiedliche Hautfarbe hatten. Von der deutschen Presse wurden sie abwertend als ,,Rheinlandbastarde" bezeichnet. Ihre Mütter waren weiße Deutsche und ihre Väter meist französische Kolonialsoldaten, die Teil der umfassenden militärischen Besetzung des Rheinlands durch die Alliierten (1918–1930) waren. Obwohl viele dieser Soldaten Nordafrikaner oder Asiaten waren, wurden sie im öffentlichen Diskurs verallgemeinernd als Schwarze bezeichnet. 

German publication on multiracial children in the Rhineland

Bilder aus einer deutschen Publikation über die Besetzung des Rheinlands (1918–1930) und über Kinder aus Beziehungen zwischen weißen Müttern und schwarzen Soldaten. Veröffentlichung aus dem Zeitraum 1936–1939.

Nachweise:
  • Library of Congress

Aufgrund der unterschiedlichen ethnischen Herkunft ihrer Eltern hatten diese Kinder keinen eindeutigen Platz in der Gesellschaft der Weimarer Republik. Sie wurden oft wegen ihrer Väter und ihres Äußeren diskriminiert, galten jedoch nicht als totale gesellschaftliche Außenseiter. Die meisten hatten die Staatsbürgerschaft ihrer nicht verheirateten Mütter. Sozial wurden diese Kinder oft diskriminiert. Sie erlebten Rassismus seitens ihrer Nachbarn, ihrer Klassenkameraden und sogar ihrer eigenen Familie. Einige blieben bei ihren leiblichen Müttern oder Familien, andere wurden in Kinderheimen untergebracht oder adoptiert. 

Schwarze unter dem NS-Regime (1933–1945)

Als Adolf Hitler und die NSDAP 1933 an die Macht kamen, begannen sie nahezu unverzüglich damit, ihre diskriminierenden und haltlosen Rassenvorstellungen in Gesetzen zu verankern und in die Praxis umzusetzen. Die Nationalsozialisten strebten ein ,,rassisch reines" Deutschland an. Deutsche gehörten nach ihrem Verständnis der vermeintlich überlegenen „arischen Rasse" an. Juden, Sinti und Roma und Schwarze galten als „Nichtarier“ und wurden „minderwertigen Rassen" zugeordnet. Es wurden verschiedene Gesetze verabschiedet, welche die Rechte „nicht arischer“ Deutscher stark einschränkten. Diese waren zwar insbesondere darauf ausgelegt, Juden auszuschließen, galten aber auch für Schwarze sowie Sinti und Roma. 

Für schwarze Deutsche war die NS-Zeit eine Zeit zunehmender Verfolgung, Verdrängung und Isolierung. Zwar waren sie auch in der Weimarer Republik Rassismus ausgesetzt gewesen, jedoch machte der institutionalisierte Rassismus des NS-Regimes die Lage für Schwarze und ihre Familien nun noch schwieriger und prekärer. Für die Schwarzen in Deutschland war die Machtübernahme der Nationalsozialisten ein Wendepunkt in ihrem Leben. 

Schwarze wurden von den Nazis nicht nur wegen ihrer ,,Rasse" verfolgt, sondern auch aus politischen Gründen. Hilarius „Lari“ Gilges (geb. 1909) war ein schwarzer deutscher Tänzer und kommunistischer Aktivist aus Düsseldorf. Er wurde am 20. Juni 1933 von den Nazis brutal ermordet und auf der Straße liegen gelassen. Die Ermordung Gilges fand in den ersten Monaten des NS-Regimes im Zuge der von den Nazis angestrebten Zerschlagung der kommunistischen Bewegung statt.

Die NS-Rassenideologie durchdrang sämtliche Aspekte des Lebens in Deutschland. Viele Deutsche begrüßten diese Ideologie und diskriminierten von sich aus und offen schwarze Mitbürger. In der Folge wurde es für Schwarze immer schwieriger, Arbeit zu finden und zu behalten. Kollegen und Vorgesetzte wollten nur ungern, wenn überhaupt, mit Menschen zusammenarbeiten, die aufgrund ihrer Hautfarbe eindeutig nicht der NS-Volksgemeinschaft angehörten. Entlassungen, Wohnungsverlust und Armut standen an der Tagesordnung. Einige Schwarze haben ihr Leben im NS-Regime als eine Zeit in Erinnerung, in der Fremde sie ungestraft bespuckten und rassistisch beschimpfen durften und dies auch taten.

Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums

Es war recht schnell offensichtlich, dass die Nationalsozialisten Schwarze auch formell von der deutschen Gesellschaft ausschließen wollten. 

Im April 1933 wurde mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums beschlossen, „nicht arische Abkömmlinge“ aus dem Beamtendienst zu entfernen. Was genau ein „nicht arischer Abkömmling“ war, ließ sich dem Gesetz nicht entnehmen. Die Absicht, Juden auszuschließen, war offensichtlich. Spätere Erlasse stellten klar, dass dies auch für Schwarze und Sinti und Roma gelte. In der Praxis waren sehr wenige Schwarze von dem Gesetz betroffen, da ohnehin nur Staatsbürger in den Staatsdienst eintreten konnten. Hinzukam, dass die meisten Schwarzen mit deutscher Staatsbürgerschaft noch zu jung für den Staatsdienst waren. Dennoch schränkten dieses Gesetz sowie spätere auf der ,,Rasse" gründende Verfügungen die zukünftigen Beschäftigungsmöglichkeiten und Laufbahnen Schwarzer stark ein. Sie demonstrierten zudem, dass die Nationalsozialisten Schwarze nicht als Teil der sogenannten Volksgemeinschaft betrachteten. 

Die Nürnberger Rassengesetze 

Im September 1935 erließ das NS-Regime die Nürnberger Rassengesetze. Durch sie wurde die NS-Rassenideologie zu geltendem Gesetz. Die Gesetze richteten sich vorrangig gegen Juden. Ab November 1935 wurden die Nürnberger Gesetze auch auf Sinti und Roma und Schwarze erweitert, die vom Regime abfällig als „Zigeuner, Neger und ihre Bastarde“ bezeichnet wurden. 

Es gab zwei Nürnberger Rassengesetze. Im ersten, dem „Reichsbürgergesetz“, war verankert worden, dass nur Menschen „deutschen oder artverwandten Blutes“ deutsche Staatsbürger sein könnten. Zielsetzung war es, Menschen, die das Regime als „rassisch minderwertig“ betrachtete (insbesondere Juden, Sinti und Roma und Schwarze), ihre politischen Rechte zu entziehen. 

Das zweite Gesetz war das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“. Es untersagte die Vermischung von Rassen, welche unter dem NS-Regime als ,,Rassenschande" bezeichnet wurde. Es verbot künftige Eheschließungen sowie intime Beziehungen zwischen Juden und Menschen „deutschen oder artverwandten Blutes“. In einer späteren Ergänzung des Gesetzes wurde dies gleichermaßen auf Schwarze erweitert. Es sollte verhindert werden, dass Schwarze mit Deutschen Ehen eingingen und Kinder zeugten. 

Verfolgung und Diskriminierung von Paaren unterschiedlicher Hautfarbe unter dem NS-Regime

Die Nürnberger Rassengesetze machten es für Schwarze in Deutschland nahezu unmöglich, zu heiraten, Familien zu gründen oder sich eine Zukunft aufzubauen. Die Gesetze betrafen insbesondere diejenigen, die sich im fortpflanzungs- und heiratsfähigen Alter befanden. Zwar durften Schwarze untereinander heiraten, dies war jedoch aufgrund der überschaubaren Größe der schwarzen Bevölkerung selten der Fall. 

Liebesbeziehungen zwischen Schwarzen und „Ariern“ gab es trotz der Nürnberger Gesetze. Diese Beziehungen waren für beide Partner gefährlich, insbesondere, wenn sie versuchten, standesamtlich zu heiraten. Unter dem NS-Regime mussten alle Heiratswilligen eine entsprechende Genehmigung beantragen. Anträge von Paaren unterschiedlicher „Rasse“ wurden konsequent abgelehnt. Durch den Antrag wurde die Beziehung der betreffenden Personen jedoch amtlich bekannt, was oft verheerende Folgen für das Paar hatte. Anträge auf Eheschließung führten in mehreren Fällen zu Schikane, Sterilisation und Auflösung der Partnerschaften. 

Partner legaler Ehen, die also vor der Verabschiedung der Nürnberger Gesetze geschlossen worden waren, wurden von den Nazis bedrängt. Weiße Ehefrauen wurden gedrängt, sich von ihren schwarzen Ehemännern scheiden zu lassen. Ethnisch unterschiedliche Paare und ihre Kinder wurden oft gedemütigt oder sogar angegriffen, wenn sie gemeinsam in der Öffentlichkeit unterwegs waren. So mokierten sich beispielsweise NS-Journalisten in Frankfurt in der lokalen Parteizeitung hartnäckig über den Kameruner Dualla Misipo und seine afrodeutsche Familie und erniedrigten sie. Weder er noch seine weiße Ehefrau konnten noch ihren Lebensunterhalt bestreiten. 

Es gibt mindestens zwei erwiesene Fälle, in denen Schwarze zumindest zum Teil wegen Führens einer sexuellen Beziehung zu weißen deutschen Frauen bestraft wurden. 

Ausschluss schwarzer Kinder aus Schulen

Genau wie ihre Eltern erlebten auch viele schwarze Kinder die NS-Zeit als Zeit der Einsamkeit, Isolation und Exklusion. Einige schwarze Kinder fühlten sich als Deutsche und wollten dazugehören. Die nationalsozialistische Rassenideologie hatte jedoch keinen Platz für schwarz-deutsche Kinder vorgesehen. Hans Massaquoi, Sohn eines liberianischen Vaters und einer deutschen Mutter, erinnerte sich daran, als seine Klasse einer Parade beiwohnte, bei der Adolf Hitler zu sehen sein sollte. 

„Nun sollten wir Gelegenheit haben, [Hitler] mit eigenen Augen zu sehen … Da stand ich also, ein kraushaariger, dunkelhäutiger, achtjähriger Junge inmitten einer Schar blonder und blauäugiger Kinder, erfüllt mit kindlichem Patriotismus, noch geschützt von glückseliger Unwissenheit. Wie alle um mich herum, jubelte ich dem Mann zu, der jede freie Stunde damit verbrachte, ‚minderwertige Nichtarier‘ zu vernichten. Menschen wie mich.“ 

Hans J. Massaquoi, Destined to Witness: Growing up Black in Nazi Germany

Für schwarze Kinder wurden Schulen zu einem Ort der Demütigung. Sie wurden im Rassekundeunterricht oft von ihren nationalsozialistischen Lehrern vorgeführt.

 A German teacher singles out a child with "Aryan" features for special praise in class.

Ein Lehrer veranschaulicht der Klasse „arische“ Merkmale an einer Schülerin. Mit derartigen Vorführungen wurde Schulkindern beigebracht, einander nach rassischen Gesichtspunkten zu bewerten. Deutschland, 2. Weltkrieg.

Nachweise:
  • DIZ Muenchen GMBH, Sueddeutscher Verlag Bilderdienst

Genau wie die Nazifizierung des Bildungswesens das Recht jüdischer Kinder, die Schule zu besuchen, stark einschränkte, wirkte sie sich in den 1930er Jahren auch auf schwarze Kinder aus. Einige schwarze Kinder wurden vom Schulbesuch ausgeschlossen und konnten ihre Ausbildung nicht abschließen. Nur wenige Privatschulen nahmen schwarze Schüler auf. Das Finden eines Ausbildungsplatzes, wesentliche Voraussetzung für eine spätere Anstellung, wurde immer schwieriger.

Zunächst war die Diskriminierung von Schülern sporadisch und räumlich begrenzt. Mit zunehmender Kontrolle der Nazis über das Schulwesen wurden jedoch offizielle Verbote eingeführt. Im November 1938, nach der Kristallnacht, war es allen jüdischen Kindern verboten, eine öffentliche deutsche Schule zu besuchen. Im März 1941 schlossen die Nationalsozialisten auch alle schwarzen und Sinti und Roma-Kinder von öffentlichen Schulen aus. 

Zwangssterilisation Schwarzer unter dem NS-Regime

Schwarze wurden von den Nationalsozialisten verfolgt und zur Sterilisation gezwungen, insbesondere die Kinder von Eltern unterschiedlicher Hautfarbe im Rheinland. 

Sterilisation ist ein Eingriff, der es unmöglich macht, Kinder zu zeugen oder zu gebären. Heute kann Zwangssterilisation nach internationalem Recht als Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt werden. Die Nazis ließen Hunderttausende Menschen zwangssterilisieren, darunter Menschen mit Behinderungen, Sinti und Roma sowie Schwarze, da sie angeblich eine Bedrohung für die Gesundheit, Stärke und Reinheit der „arischen Rasse“ darstellten.

Um die sogenannte „Rassenschande“ zu verhindern, führten die Nazis bei Hunderten von Schwarzen Zwangssterilisationen durch. Zusätzlich zur Verabschiedung der Nürnberger Gesetze zur Verhinderung von ,,Mischehen" setzte das Regime das Mittel der Zwangssterilisation ein, um zukünftige Generationen von Schwarzen in Deutschland zu verhindern. 

Einige Schwarze wurden auf gerichtlichen Beschluss hin sterilisiert. Grundlage dafür war das 1933 erlassene „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (kurz „Erbgesundheitsgesetz“). Das Gesetz schrieb die Zwangssterilisation von Personen mit bestimmten körperlichen und geistigen Behinderungen vor, darunter Menschen, die in die menschenverachtenden Kategorien „minderwertig“ oder „schwachsinnig“ eingeordnet wurden. Ein kleiner Anteil der etwa 400.000 Deutschen, die nach diesem Gesetz sterilisiert wurden, waren Schwarze. Ferdinand Allen, Sohn eines schwarzen britischen Vaters und einer weißen deutschen Mutter, litt unter Epilepsie, einer der im Gesetz aufgeführten Erkrankungen, und war in einer Einrichtung untergebracht. Er wurde auf gerichtlichen Beschluss im Jahr 1935 sterilisiert. Am 15. Mai 1941 wurde Ferdinand Allen in Bernburg im Rahmen des Massentötungsprogramms „T4“ ermordet. 

Auch einige Schwarze wurden in Deutschland allein aufgrund ihrer Rasse sterilisiert. In den 1930er Jahren wurde im Rahmen eines Geheimprogramms der Gestapo die Zwangssterilisation interkultureller Kinder koordiniert. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden bis Ende 1937 mindestens 385 Kinder und Jugendliche zwangssterilisiert. Da es keine rechtliche Grundlage für die Sterilisation gab, wurden die Familien zur Erteilung ihrer Zustimmung genötigt. Während des Zweiten Weltkriegs wurden vom NS-Regime weitere Schwarze sterilisiert, oft ohne jegliche Gesetzesgrundlage. Die Sterilisationen richteten sich insbesondere gegen in Deutschland geborene, schwarze und ,,gemischtrassige" Jugendliche in einem Altersbereich, in dem sie nach Einschätzung der Nazis entweder in die Pubertät kamen oder bereits sexuell aktiv waren.

Leben unter NS-Bedingungen: künstlerische Performance als Einnahmequelle

Die meisten Schwarzen, die bei der Machtübernahme 1933 in Deutschland lebten, saßen dort de facto fest. Einige versuchten zwar, das Land zu verlassen, für die breite Mehrheit war dies jedoch unmöglich. Aufgrund der problematischen oder fehlenden Staatsbürgerschaft konnten die meisten Schwarzen kein Visum für andere Länder erhalten oder legal in ein anderes Land einwandern. Schwarze in Deutschland hatten kaum eine andere Wahl, als sich den Lebensumständen unter dem NS-Regime anzupassen. 

Durch die ihnen auferlegten wirtschaftlichen und sozialen Einschränkungen war ihr Alltag extrem schwierig und instabil. Es wurde nahezu unmöglich für sie, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und ihre Familien zu versorgen. Die Arbeit als Darsteller in der Unterhaltungsbranche war für viele von ihnen eine der wenigen Optionen. Aber auch das sollte sich unter den Nationalsozialisten als instabile Einnahmequelle erweisen. Die Nazifizierung des kulturellen Lebens in Deutschland schränkte die Möglichkeiten schwarzer Männer und Frauen, ihren Lebensunterhalt als Darsteller zu bestreiten, in hohem Maße ein. 

Als Reaktion auf die zunehmend eingeschränkten Beschäftigungsmöglichkeiten gründete der Togolese Kwassi Bruce zusammen mit anderen 1934 die Deutsche Afrika-Schau. Die Deutsche Afrika-Schau reiste durch Deutschland und war teils Ethnographie, teils Unterhaltung. Sie bot schwarzen Darstellern Verdienstmöglichkeiten. Die Wanderschau warb im Sinne der NS-Propaganda für die Rückgewinnung der ehemaligen deutschen Kolonien, die Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg hatte abtreten müssen. 1940 wurde die Schau vom NS-Regime verboten. 

1941 brachte das Regime ein formelles Verbot heraus, das Darbietungen Schwarzer in der Öffentlichkeit untersagte. Eine Ausnahme gab es bemerkenswerterweise für die Filmindustrie. Schwarze Männer, Frauen und Kinder durften in Propagandafilmen mitwirken, in denen die nationalsozialistische Weltanschauung vermittelt wurde. Schwarze (darunter auch Kriegsgefangene) waren insbesondere im Film Carl Peters (1941) zu sehen, der Filmbiografie eines deutschen Kolonialverwalters, der für den Kolonialismus eintrat und dessen Brutalität rechtfertigte.

Inhaftierung Schwarzer während des Kriegs in Konzentrationslagern und anderen Stätten

Während des Zweiten Weltkriegs wurde die NS-Politik gegen Schwarze extremer. Sie ging mit der allgemeinen Radikalisierung der NS-Politik gegenüber angeblichen rassischen und politischen Feinden einher. Aufgrund von Gesetzen und Programmen, die Diskriminierung und Rassismus in Deutschland zunehmend verschärften, endeten viele Schwarze als Häftlinge in Zuchthäusern, Gefängnissen, Krankenhäusern, psychiatrischen Einrichtungen und Konzentrationslagern

Es existieren mehrere dokumentierte Erlebnisse von Schwarzen, die in Konzentrationslagern inhaftiert waren. Dazu gehören die von Mahjub bin Adam Mohamed (Bayume Mohamed Husen), der in Sachsenhausen inhaftiert und ermordet wurde, von Gert Schramm, der in Buchenwald inhaftiert war, von Martha Ndumbe, die in Ravensbrück inhaftiert und ermordet wurde, und von Erika Ngando, die in Ravensbrück inhaftiert war. Einige von ihnen, darunter Bayume Mohamed Husen und Martha Ndumbe, kamen in den Lagern ums Leben. Andere überlebten und schrieben ihre Erlebnisse in Memoiren und Berichten auf. In den letzten Jahren wurden in Deutschland sogenannte Stolpersteine verlegt, die an die schwarzen Opfer von NS-Verfolgung erinnern sollen. 

Wissenschaftler sind weiterhin damit beschäftigt, die Geschichten schwarzer Opfer von NS-Verfolgung ausfindig zu machen und zu analysieren. Ihre Geschichten zeugen nicht nur von den Erlebnissen schwarzer Menschen unter den Nazis, sie verdeutlichen auch die Tragweite und tragischen Konsequenzen der NS-Ideologie für Einzelne und ganze Bevölkerungsgruppen. 

Fußnoten

  1. Footnote reference1.

    Von 1884 bzw. 1885 bis 1918 kontrollierte Deutschland vier Kolonien in Afrika: Togo (heutiges Togo und Teile von Ghana), Kamerun (Kamerun und Teile von Gabun, Republik Kongo, Zentralafrikanische Republik, Tschad und Nigeria), Deutsch-Südwestafrika (Namibia) und Deutsch-Ostafrika (Tansania, Burundi, Teile von Mosambik und kurzzeitig Sansibar).

  2. Footnote reference2.

    Völkerschauen waren eine Zurschaustellung von Angehörigen nicht europäischer Ethnien und sollten ursprünglich dem weißen Publikum fremde Traditionen und Gebräuche näherbringen. Es wurde jedoch bei Weitem nicht das Leben in den afrikanischen Kolonien und anderen mutmaßlich „exotischen“ Orten dargestellt, sondern vielmehr ein verzerrtes, unzutreffendes, mit Vorurteilen behaftetes, rassistisches und verfälschtes Bild von Afrikanern und anderen Ethnien vermittelt. Völkerschauen waren ein einträgliches Geschäft, das Profit aus der Ausnutzung von Menschen und Stereotypen schlug. Im 19. und frühen 20. Jahrhundert waren sie in Europa eine beliebte Form der Unterhaltung. 

  3. Footnote reference3.

    Vor dem Ersten Weltkrieg wurden Afrikaner aus den deutschen Kolonien nicht als Bürger betrachtet, sondern als „koloniale Subjekte“. Als Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg (1914–1918) seine Kolonien aufgrund der abgeschlossenen Friedensverträge verlor, wurden die ehemaligen „kolonialen Subjekte“ zu Staatenlosen. 

  4. Footnote reference4.

    Nach dem deutschen Staatsbürgergesetz erhielten nicht eheliche Kinder die Staatsbürgerschaft ihrer Mutter. Dies war bei den meisten, wenn nicht sogar allen der Kinder aus Mischbeziehungen im Rheinland der Fall.

  5. Footnote reference5.

    Hans J. Massaquoi, Destined to Witness: Growing up Black in Nazi Germany (New York: W. Morrow, 1999), 1–2.

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