Die Rolle der Polizei
Die Verfolgung der Juden und anderer Gruppen ist nicht nur auf Maßnahmen von Hitler selbst und anderen NS-Fanatikern zurückzuführen. Das NS-Regime war auf die aktive Unterstützung bzw. Kooperation verschiedener Berufsgruppen angewiesen, deren Vertreter oft keine überzeugten Nationalsozialisten waren. Polizisten kam eine tragende Rolle bei der Konsolidierung der NS-Macht sowie bei der Verfolgung und Massenermordung von Juden und anderen Gruppen zu.
Wichtige Fakten
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Bevor Adolf Hitler 1933 an die Macht kam, verfügte jedes der Länder Deutschlands über eigene Polizeikräfte.
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Im Jahr 1936 wurden die Polizeikräfte Deutschlands unter SS-Führer Heinrich Himmler zusammengefasst. Damit wurden sie zu Instrumenten einer vom Staat geförderten rassistischen, politischen, sozialen und kriminellen Verfolgung.
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Als Besatzer im Zweiten Weltkrieg verübten deutsche Polizeitruppen zahlreiche Verbrechen sowohl im eigenen Land als auch im Ausland.
Bevor die Nationalsozialisten 1933 an die Macht kamen, gab es in Deutschland keine landesweite Polizei. In der Weimarer Republik (1918–1933) verfügte jedes Land über eigene Polizeikräfte. Dazu zählten in der Regel uniformierte Polizisten, die politische Polizei und Detektive. Zwar hatten die Polizisten in den einzelnen Ländern und Regionen der Weimarer Republik ähnliche Zuständigkeiten und Ziele, jedoch führten sie auch spezifische Aufgaben aus, die sich je nach der jeweiligen Situation vor Ort unterscheiden konnten. Ein uniformierter Polizist in Berlin war daher mit einem uniformierten Polizisten auf dem Land kaum vergleichbar.
Die Haltung der Polizisten gegenüber dem Nationalsozialismus wurde durch die Ereignisse der 1920er und frühen 1930er Jahre geprägt. Damals hofften die Nationalsozialisten, die Stabilität der Regierung durch politische Gewalt untergraben zu können. Ihre Gegner waren diejenigen, die als Feinde betrachtet wurden, insbesondere Kommunisten und Juden. Durch ihr oft rüdes und gewalttätiges Vorgehen versuchten die Nationalsozialisten gezielt, die öffentliche Ordnung zu stören. Sie lieferten sich Schlägereien mit den ebenfalls aufsässigen Kommunisten und anderen politischen Gegnern, griffen jüdische Passanten an, zerstörten Geschäfte, die sie jüdischen Inhabern zuordneten, und gingen manchmal auch gegen die Polizei vor. Die Polizeikräfte hatten Mühe, die politischen Unruhen unter Kontrolle zu bekommen. Sie mussten einerseits die eigene politische Gesinnung und die Freiheiten der Weimarer Republik wahren (darunter Redefreiheit und Versammlungsfreiheit) und gleichzeitig ihrer Rolle als Hüter der öffentlichen Ordnung gerecht werden.
Einige Polizisten waren für die Verheißungen der Nationalsozialisten empfänglich. Wie viele andere Deutsche waren auch einige Polizeibeamte gegen die parlamentarische Demokratie und gegen die Weimarer Republik. Einige forderten die Rückkehr zu einem autoritären Regierungssystem mit erweiterter Polizeigewalt, einem starken zentralisierten Staat und einer geschlossenen Parteipolitik. Die NSDAP versprach all das und vieles mehr. Wenngleich ganz offensichtlich Gewalt und Chaos von ihnen ausgingen, versprachen die Nationalsozialisten Ordnung und Disziplin auf Deutschlands Straßen.
Nachdem Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt wurde, war es erklärtes Ziel der Nationalsozialisten, die unterschiedlichen Polizeieinheiten unter Kontrolle zu bekommen. Dies gelang ihnen schließlich auch. 1936 ernannte Hitler Heinrich Himmler, den Reichsführer der SS, zum Chef der deutschen Polizei. Er hatte die Aufgabe, die Polizei unter einem Dach zusammenzuführen und zu steuern. Himmler konsolidierte SS und Polizei zu einer gemeinsamen Einrichtung, die aus mehreren Unterabteilungen bestand. Neue Gesetze und Erlasse erlaubten es der Polizei, Menschen, die als Feinde definiert waren, ungestraft zu verhaften, einzusperren und zu foltern. 1933 nutzte die Polizei ihre neuen Befugnisse vorrangig dazu, gegen politische Gegner, insbesondere Sozialdemokraten und Kommunisten, vorzugehen. Später führte die Polizei neue Maßnahmen ein, die den Umgang mit Verbrechen und politischen Gegnern im Sinne der Nationalsozialisten erleichtern sollten. Die Polizei war befugt worden, potenzielle Feinde und Kriminelle ohne richterliche Prüfung festzunehmen und in Konzentrationslagern zu inhaftieren.
Abgesehen von der Wahrung der öffentlichen Ordnung, der Verhaftung politischer Gegner und der Verbrechensbekämpfung wurde die Polizei auch zu einem Instrument der NS-Rassenpolitik. Die Gestapo untersuchte Fälle von „Rassenschande“ sowie Verstöße gegen antijüdische Gesetze. In den 1930er Jahren wurden von Nationalsozialisten verübte Akte von Gewalt und Vandalismus von der uniformierten Ordnungspolizei oft ignoriert, vor allem, wenn es sich dabei um staatlich oder parteilich geförderte Aktionen handelte. Das Novemberpogrom (Kristallnacht) ist ein Beispiel dafür.
Während des Zweiten Weltkriegs wurde die Rolle der Polizei zusehends radikaler. So unterstützten Polizeieinheiten beispielsweise die Wehrmacht und waren in der Regel damit beauftragt, in den besetzten Gebieten hinter den Frontlinien für Sicherheit zu sorgen. Polizisten verübten zahlreiche Verbrechen im In- und Ausland. Sie bewachten die Deportation von Juden und Roma, verhafteten und folterten politische und „rassische“ Feinde und gingen hart gegen jede Art von Widerstand gegen das NS-Regime vor. Polizeieinheiten, darunter Einsatzgruppen und Bataillone der Ordnungspolizei, überwachten Ghettos, unterstützten Deportationen, verfolgten Staatsfeinde, schlugen Widerstand nieder und beteiligten sich aktiv an Massenerschießungen von Juden und anderen Opfern.