Am 5. September 1942 erließ der SS- und Polizeiführer im Distrikt Warschau diese Bekanntmachung. Sie droht allen Personen mit der Todesstrafe, die entflohenen Juden aus dem Ghetto Unterstützung zukommen ließen. Die Mitteilung wurde im Vorfeld der Massendeportation von Juden aus dem Warschauer Ghetto in das Vernichtungslager Treblinka im Sommer 1942 ausgehängt. Den SS-Offizieren war bewusst, dass Tausende von Juden aus dem Ghetto geflohen waren und sich versteckt hielten. Sie forderten die Bevölkerung auf, die Entflohenen auszuliefern.
In dem Aushang werden die nicht jüdischen Einwohner darauf hingewiesen, dass seit dem 15. Oktober 1941 jeder Jude, der seinen „zugewiesenen Wohnbezirk“ (damit war das Ghetto gemeint) unerlaubt verlässt, mit dem Tod bestraft werde. Die gleiche Strafe gelte für jeden, der Juden Unterschlupf, Verpflegung oder anderweitige Unterstützung anbiete. Die Bevölkerung wird aufgefordert, Juden sofort dem nächsten Polizeirevier zu melden. Die Verordnung verspricht Straffreiheit für diejenigen, die Juden vorübergehend Unterstützung angeboten haben, sofern sie dies bis zum 9. September 1942 melden.
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